Die Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland 1984 stellte die Medienpolitik vor neuen Aufgaben. Diese wurden den Landesmedienanstalten übertragen. Sie vergeben die Lizenzen an private Anbieter und kontrollieren ihre Programme auf die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
Die Landesmedienanstalten spielen daher eine zentrale Rolle in der Medienpolitik. Sie treffen für den Fernsehzuschauer und Radiohörer gewissermaßen eine Vorauswahl. Zudem sind sie an der Förderung der technischen Infrastruktur beteiligt und übernehmen wichtige Funktionen bei der Etablierung der digitalen Technik.
In dieser Arbeit geht es darum, die konkreten Aufgabenbereiche der Landesmedienanstalten darzustellen (Abschnitt 1) und zu zeigen, wie Lizenzierung und Programmkontrolle über die einzelnen Bundesländer hinaus organisiert werden, um bei bundesweit relevanten Beschlüssen eine einheitliche Entscheidungsgrundlage herzustellen und diese aus der Umklammerung standortpolitischer Erwägungen zu befreien (Abschnitt 2).
Im dritten Abschnitt wird beschrieben, welchen Platz die Landesmedienanstalten im Geflecht anderer für Medienpolitik verantwortlicher Akteure einnehmen, in dem an Hand von Beispielen ihre Beziehungen zu anderen Akteuren beschrieben werden.
Die Landesmedienanstalten sind vergleichsweise junge Einrichtungen, deren Arbeitsweise und Selbstorganisation schnellen Wandel unterlag und auch noch weiter unterliegen wird, wie der vierte Abschnitt zeigen wird. Hier soll erörtert werden, welchen Einfluß die neuen Techniken - insbesondere die "digitale Revolution" und die Übertragung von Programmen über Satellit - auf die Landesmedienanstalten ausüben könnten.
Wenn diese Abhandlung auch als eine vorwiegend beschreibende Arbeit konzipiert ist, kann es dennoch nicht unterbleiben, die Aufgaben der Landesmedienanstalten mit der Praxis ihrer Arbeit kritisch ins Verhältnis zu setzen.
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