Der Sachverständigenrat setzt sich aus 5 unabhängigen Mitgliedern zusammen, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen ver-fügen. Sie werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für 5 Jahre berufen. Sie erstellen das Jahresgutachten nach der Begutachtung der gesamtwirt-schaftlichen Entwicklung in der BRD zur Erleichterung der wirtschaftspolitischen Urteils-bildung seitens der Bundesregierung. Dieses ist jeweils zum 15.11. der Bundesregierung zu-zuleiten, die es den Gesetzgebenden Körperschaften unverzüglich vorzulegen hat; gleichzeitig wird es im Sachverständigenrat veröffentlicht. Das Gutachten untersucht, wie die Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gleichzeitig im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gewährleistet werden können.
Bei Gefährdung der o.g. Ziele wird ein Sondergutachten erstellt.
Die gesetzliche Grundlage findet sich im Gesetz über die Bildung eines Sachverständigen-rates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SRG) vom 14.8.1963 und im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstum der Wirtschaft.
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