Für die Einkommenssteuer sind folgende Einkunftsarten stuerpflichtig:
Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft: Bauern, Gärtner
Einkommen aus selbstständiger Arbeit: Ärzte, Rechtsanwälte
Einkommen aus Gewerbebetrieben: Tischler, Friseur
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit: Pensionen, Krankengelder,
Einkommen aus Kapitalvermögen: Zinsenerträge
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung: Wohnungen vermieten/verpachten
Sonstige Einkünfte
Die Steuerpflicht beginnt ab einem Einkommen von jährlich 120.000Sch (8720,74 €) für Lohnsteuerpflichtige und 96.000S (6976,59 €) für Bezieher anderer Einkünfte.
Und nun zur Umsatzsteuer:
Sie beträgt in Österreich im Allgemeinen 20 %, für gewisse USt-begünstigten Produkte wie z.B.Speisen und Getränke 10 %
Der österreichischen USt unterliegen:
Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt
Der Eigenverbrauch im Inland
Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet
Der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen
Der Umsatzsteuer leistende Unternehmer darf die USt in der Rechnung nicht gesondert ausweisen. Im Gegensatz zu den USA, in denen es z.B: in Restaurants erlaubt ist, die USt getrennt anzuführen, und somit dem Kunden die Möglichkeit gibt zu sehen, welchen Teil der Staat und ewlchen wirklich der Unternehmer erhält.
Hiermit möchte ich mich bei euch für eure Aufmerksamkeit bedanken, und hoffte, ich konnte euch ein bisschen über das österreichische Steuer- und Versicherungswesen aufklären!
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