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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Umstellung

Einkommen

Die einkommenssteuer


1. Finanz
2. Reform

Für die Einkommenssteuer sind folgende Einkunftsarten stuerpflichtig:
 Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft: Bauern, Gärtner
 Einkommen aus selbstständiger Arbeit: Ärzte, Rechtsanwälte
 Einkommen aus Gewerbebetrieben: Tischler, Friseur
 Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit: Pensionen, Krankengelder,
 Einkommen aus Kapitalvermögen: Zinsenerträge
 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung: Wohnungen vermieten/verpachten

 Sonstige Einkünfte

Die Steuerpflicht beginnt ab einem Einkommen von jährlich 120.000Sch (8720,74 €) für Lohnsteuerpflichtige und 96.000S (6976,59 €) für Bezieher anderer Einkünfte.


Und nun zur Umsatzsteuer:
Sie beträgt in Österreich im Allgemeinen 20 %, für gewisse USt-begünstigten Produkte wie z.B.Speisen und Getränke 10 %

Der österreichischen USt unterliegen:
 Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt

 Der Eigenverbrauch im Inland
 Die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet
 Der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen

Der Umsatzsteuer leistende Unternehmer darf die USt in der Rechnung nicht gesondert ausweisen. Im Gegensatz zu den USA, in denen es z.B: in Restaurants erlaubt ist, die USt getrennt anzuführen, und somit dem Kunden die Möglichkeit gibt zu sehen, welchen Teil der Staat und ewlchen wirklich der Unternehmer erhält.

Hiermit möchte ich mich bei euch für eure Aufmerksamkeit bedanken, und hoffte, ich konnte euch ein bisschen über das österreichische Steuer- und Versicherungswesen aufklären!

 
 

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