Ein Staat hat eine mehr oder weniger stabile Kernbevölkerung, die man das Staatsvolk nennt. Dazu haben Staaten einen abgegrenzten oder definierten Landbesitz, der sie klar von anderen Staaten abgrenzt.
In jedem Staat ist eine Regierung zu finden, die die Staatsgewalt ausüben kann. Jeder Staat besitzt die Fähigkeit mit anderen Staaten in politischen Kontakt zu treten, d. h. ein Völkerrechtssubjekt zu sein.
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