Als Organe sind zentrale (Staatsoberhaupt, Regierungschef, Außenminister sowie bevollmächtigte sonstige Ressortminister) und dezentralisierte (diplomatische Vertreter, Konsuln sowie Streitkräfte im Ausland) zu unterscheiden.
Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs genießen Immunitäten und Privilegien, die sich durch die Notwendigkeit der gedeihlichen und ungefährdeten Arbeit der Staatenvertreter begründen.
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