Demokratie
Die Pressefreiheit kann trotzdem nicht immer gewährleistet werden, nämlich dann, wenn sie mit dem Gesetz oder den
Artikeln der allgemeinen Menschenrechte in Konflikt geraten.
Oft geht es dabei um Artikel 1 ("Die Würde des Menschen ist
unantastbar") und 2 ("Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit") in den Menschenrechten und zum Beispiel den Jugendschutzgesetzen im Grundgesetz.
Für viele Zeitschriften, Filme und Computerspiele gibt es Altersbegrenzungen, an die sich Hersteller und Verkäufer zu halten haben. Zum Schutze der Jugend dürfen diese auch zensiert werden (z.B. Pornografien, gewaltverherrlichende Computerspiele).
Obwohl alle Behörden die Pflicht haben Informationen an die Presse weiterzuleiten, wenn dies gewünscht wird, gibt es auch Fälle, in denen diese Pflicht nicht eingehalten werden muss. Dies geschieht beispielsweise immer dann, wenn ihre Bekanntgabe oder vorzeitige Bekanntgabe den öffentlichen Interessen schädigen würde.
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