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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Durchführungsverbote


1. Finanz
2. Reform

Neue bzw. umgestaltete Beihilfen dürfen nicht geleistet werde

 vor Notifikation
 während Vorprüfungsverfahren bis zu Genehmigung oder Fristablauf
 während des Hauptprüfverfahrens und
 auch nicht, wenn Sie verboten worden ist.

Neue Beihilfen, deren Umgestaltung verlangt wurden dürfen nur in der von der Kommission verlangten Form geleistet werden.

 
 

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