Dem Ausschuss der Regionen gehören 222 Vertreter der Gebietskörperschaften an. Er ist der "direkte Draht" zwischen den Institutionen und den 206 EU-Regionen. Er wird vom Rat oder von der Kommission in den im Vertrag genannten Fällen befragt und kann auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben.