11.2.4.1 Begriff
Unter Urlaub versteht man die Freistellung von der Arbeitsleistung, wobei der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf das Entgelt hat.
11.2.4.2 Urlaubsanspruch
Jedem Arbeitnehmer gebühren 30 Werktage Urlaub pro Jahr. Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren sind es 36 Werktage. (Sonderregelungen, die die Zeiten des Urlaubes bestimmen, werden auch berücksichtigt z.B.: Schulferien)
11.2.4.3 Urlaubsantritt
Der Zeitpunkt, zu dem der Urlaub innerhalb des Arbeitsjahres angetreten werden kann, ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
\"Krankheit unterbricht Urlaub\". Dauert die Erkrankung mehr als drei Tage, werden diese Tage, sofern es Werktage sind, nicht auf den Urlaub angerechnet. Wichtig dabei ist natürlich ein ärztliches Attest, das dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Urlaubsablöse in Form von Geld ist nicht möglich.
Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung gebührt jenem Arbeitnehmer,der bei Beendigung des Dienstverhältnisses seinen Urlaub noch nicht konsumiert hat.
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