Das Sozialistengesetz ist ein am 21. 10. 1878 im Deutschen Reich erlassenes Gesetz, welches 1890 aber wieder abgelaufen ist. Es war ein Versuch der Reichsregierung unter Bismarck, die deutsche Sozialdemokratie auszuschalten. Sozialistische Vereine, Versammlungen und Druckschriften konnten polizeilich verboten werden, wenn "die sittlichen, religiösen und politischen Grundlagen von Staat und Gesellschaft untergraben" würden.
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