Es gibt 3 Möglichkeiten eine Marke zu löschen:
1) Der Inhaber verzichtet auf Registrierung
2) Durch das Betreiben Dritter
3) Vom Amt selbst
Eine Marke ist dann zu löschen wenn :
. Ein Antrag des Inhabers vorliegt
. Registrierung nicht rechtzeitig erneuert wurde
. Aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung (durch die Rechtsabteilung des Patentamtes)
. Das Markenrecht aus anderen Gründen erloschen ist (zB.: Wenn die Marke 5 Jahre lang nicht verwendet wurde)
Eine Löschung ist im Markenregister einzutragen.
Der Inhaber einer früher angemeldeten und noch geltenden Marke kann eine Löschung beantragen wenn:
- Die Marken und die Waren/Dienstleistungen gleich sind
- Die beiden Marken ähnlich oder gleich sind und dies zu Verwechslungen im Publikum führen könnte
- Die Marken gleich sind, die Waren/Dienstleistungen nicht gleich sind, die jüngere Marke aber die Wertschätzung der Älteren in unlauterer Weise ausnützt.
Ein Unternehmer kann auch die Löschung einer Marke beantragen wenn der Name oder die Bezeichnung seiner Firma als Marke oder als ein Bestandteil einer solchen registriert wurden und es zu Verwechslungen im geschäftlichen Verkehr oder den vorhergehenden Merkmalen des Unternehmens kommen könnte. Hier wieder die 5 Jahres Regel.
Weiters kann jedermann die Löschung einer Marke aufgrund eines von Amtswegen wahrzunehmenden Grundes beantragen, wegen:
Absolut ausgeschlossener Zeichen
Wenn sich eine Marke zu einem Gattungszeichen, entweder ohne Tätigwerden, oder eben aufgrund dem Benehmen des Inhabers, kann jedermann die Löschung der Marke begehren.
Weitere Löschungsgründe sind: Böswillige Eintragung oder eine Täuschungseignung der Marke. Dies kann ebenfalls wieder von jedem beantragt werden.
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