Im Alltag ist die schriftliche Vertragsform meist nicht notwendig. An ihrer Stelle tritt der mündliche Vertrag. Der Kunde läßt sich in einem Geschäft Waren zeigen und vorführen, wählen aus, zücken die Brieftasche, zahlen und nehmen das Gekaufte mit. Das kann die Wurstsemmel vom Fleischhauer ebenso sein wie der Mantel aus der Boutique oder der Rasierapparat aus dem Elektrogeschäft. So einfach der mündliche Vertrag zu sein scheint - er hat auch seine Tücken. Vor allem in Zusammenhang mit der Reservierung von Waren, wenn der Kaufinteressent noch unschlüssig ist.
Eine Anzahlung oder eine Unterschrift kann schon für den Abschluß eines Laufvertrages sprechen. Dies um so mehr, wenn dem Kaufmann der Name und die Anschrift des Kunden bekannt ist.
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