Die einzelnen Ministerien erstellen Voranschläge, die vom Bundesministerium für Finanzen eingeholt werden. Der Bundesminister für Finanzen nimmt entsprechende Korrekturen vor und leitet den Entwurf des Budgets an den Ministerrat weiter. Die Bundesregierung legt dem Nationalrat das "Bundesfinanzgesetz für das Jahr 19.." vor. In diesem sind die Einnahmen und Ausgaben für das jeweils kommende Finanzjahr enthalten. Sobald die Gesetzesvorlage beschlossen und in Kraft getreten ist, ist die Bundesverwaltung daran gebunden.
Der Bundesminister für Finanzen hält vor dem Nationalrat eine Budgetrede, daran schließt die Budgetdebatte. Der größte Teil der Mittel des Budgets (mitunter bis zu 85%) ist bereits durch Verpflichtungen des Staates z.B. für Gehälter, Pensionen, Sachaufwand usw. gebunden. Nur über den Rest kann tatsächlich frei verfügt werden.
Nach Ablauf eines Budgetjahres legt der Rechnungshof dem Nationalrat den Rechnungsabschluß vor. In diesem findet man die Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben.
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