Art:
Reine Kapitalgesellschaft
Firma:
In der Regel Sachfirma (mit dem Zusatz \"Aktiengesellschaft\")
Haftung:
Jeder Aktionär haftet mit dem Betrag seiner Aktien
Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (Überwachung durch den
Aufsichtsrat)
Organisation:
Hauptversammlung (der Aktionäre, wählt Aufsichtsrat, jährlich durch Vorstand
einberufen, 1 Aktie = 1 Stimme)
Aufsichtsrat (Kontrollorgan, bestellt u. kontrolliert Vorstand, Wahl für höchstens
4 Jahre, für je 2 Mitglieder 1 Arbeitnehmervertreter)
Vorstand (Geschäftsführung, beruft Hauptversammlung ein)
Vorteile:
große Eigenkapitalsummen
Haftung auf das Ausmaß der Beteiligung begrenzt
Aktie jederzeit übertragbar (Ausnahme: Namensaktien)
Nachteile:
keine Bindung zw. Gesellschaftern und Unternehmensleitung
oft gegensätzliche Interessen (Aktionäre - Geschäftsleitung)
Kontrollrechte stark eingeschränkt
Aktie:
Wertpapier (alle Rechte nur mit Aktienbesitz durchführbar):
Stimmrecht
Bezugsrecht
Recht auf Liquidationserlös
Anteil an Gew.,R.o.piv
Die Summe der Nennwerte der Aktien = Grundkap.
Nennwert = \"Pari\"
Über dem Nennwert = \"Überpari\"
Unterschied zw. \"Pari\" u. \"Überpari\" = \"Agio\"
Unter dem Nennwert = Unterpari (in Ö nicht erlaubt)
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