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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ag (aktiengesellschaft)


1. Finanz
2. Reform

Art: Reine Kapitalgesellschaft

Firma:
In der Regel Sachfirma (mit dem Zusatz \"Aktiengesellschaft\")

Haftung:
Jeder Aktionär haftet mit dem Betrag seiner Aktien
Die Gesellschaft als juristische Person haftet unbeschränkt

Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand (Überwachung durch den
Aufsichtsrat)

Organisation:
Hauptversammlung (der Aktionäre, wählt Aufsichtsrat, jährlich durch Vorstand
einberufen, 1 Aktie = 1 Stimme)
Aufsichtsrat (Kontrollorgan, bestellt u. kontrolliert Vorstand, Wahl für höchstens
4 Jahre, für je 2 Mitglieder 1 Arbeitnehmervertreter)
Vorstand (Geschäftsführung, beruft Hauptversammlung ein)


Vorteile:
große Eigenkapitalsummen
Haftung auf das Ausmaß der Beteiligung begrenzt
Aktie jederzeit übertragbar (Ausnahme: Namensaktien)

Nachteile:
keine Bindung zw. Gesellschaftern und Unternehmensleitung
oft gegensätzliche Interessen (Aktionäre - Geschäftsleitung)

Kontrollrechte stark eingeschränkt


Aktie:
Wertpapier (alle Rechte nur mit Aktienbesitz durchführbar):

Stimmrecht
Bezugsrecht

Recht auf Liquidationserlös
Anteil an Gew.,R.o.piv

Die Summe der Nennwerte der Aktien = Grundkap.

Nennwert = \"Pari\"
Über dem Nennwert = \"Überpari\"
Unterschied zw. \"Pari\" u. \"Überpari\" = \"Agio\"
Unter dem Nennwert = Unterpari (in Ö nicht erlaubt)

 
 

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