Die Gemeinschaftsinitiativen stellen jenen Teil der Regionalpolitik der EU dar, den sich die Kommission in Ergänzung zu den Zielen der Strukturfonds vorbehält. Als gemeinschaftliche Politik werden Gemeinschaftsinitiativen in Bereichen initiiert, die der Kommission zur Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes unerlässlich schienen. Grundsätzlich können Gemeinschaftsinitiativen Maßnahmen erfassen, die über die nationalen Grenzen hinausgehen. Für Aktionen von grenzüberschreitendem Interesse können zwei oder mehrere Mitgliedstaaten von sich aus einen gemeinsamen Antrag auf Beteiligung vorlegen. Die Kommission fasst in Abstimmung mit den betreffenden Mitgliedstaaten für diese gemeinsam einen Beschluss über die Gewährung der Beteiligung.
Die Anzahl der Gemeinschaftsinitiativen, wird in der neuen Strukturfondsperiode von 2000 bis 2006, von 13 auf 4 verringert. Für folgende Gemeinschaftsinitiativen werden in den kommenden Jahren in Österreich insgesamt 4,8 Milliarden ÖS zur Verfügung stehen:
3.5.1 INTERREG:
Die Gemeinschaftsinitiative Interreg will grenzüberschreitende Kooperationen an den Binnengrenzen innerhalb der EU und die Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU insbesondere mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (MOEL) fördern. Das Ziel aller grenzüberschreitenden Kooperationsprojekte ist, eine wirtschaftliche, infrastrukturelle, gesellschaftliche und kulturelle Verflechtung von Regionen zu erreichen. Beträchtliche Mittel der Programmperiode 2000-2006 (INTERREG III) sind dem Schwerpunkt EU-Erweiterung gewidmet, denn die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Beitrittskandidaten soll diesen Ländern als Hilfe für den Beitritt zur EU dienen. Finanziert wird Interreg aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für Österreich stehen während der gesamten Periode etwa 350 Mio. € zu Verfügung. Hinzu kommt die nationale Kofinanzierung, sodass INTERREG III rund 1,3 Milliarden ÖS mobilisieren wird. Interreg III teilt sich in drei verschiedene Ausrichtungen:
INTERREG III A: bilaterale Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen
Förderfähig sind alle Gebiete entlang der Binnen- und der Außengrenze der EU. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte zwischen EU- und nicht EU-Ländern. Die Prioritäten in Interreg 3 A sind:
Entwicklung von städtischen und ländlichen Gebieten
Förderung von KMU
Integration des Arbeitsmarktes und soziale Eingliederung
gemeinsame Nutzung von Humanressourcen und Einrichtungen
Infrastrukturmaßnahmen
Umweltschutz
Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Verwaltung
institutionelle Zusammenarbeit
INTERREG III B: transnationale Zusammenarbeit
Die Ausrichtung B soll im Gegensatz zur Ausrichtung A zu einer Zusammenarbeit zwischen größeren zusammenhängenden Räumen führen.
Förderfähig sind folgende Aktivitäten:
Raumentwicklungsstrategien einschließlich der Zusammenarbeit zwischen Städten sowie zwischen Städten und ihrem Umfeld
Verkehrsnetze und Informationsgesellschaft insbesondere der Zugang von KMU zu Informationsnetzwerken
Umwelt, Lebensqualität und kulturelles Erbe
INTERREG III C: Zusammenarbeit zwischen Regionen der EU (nicht nur Randgebiete) und Zusammenarbeit zwischen EU-Regionen und Regionen in Drittstaaten
Förderfähig ist das gesamte Gebiet der EU wobei v.a. Regionen mit Entwicklungsrück-stand geholfen werden soll.
3.5.2 URBAN
Hat den wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau von mit akuten Problemen konfrontierten Städten zur Förderung nachhaltiger städtischer Entwicklung zum Ziel. Auch in Wien wird es möglicherweise Maßnahmen im Rahmen dieser Gemeinschaftsinitiative geben.
3.5.3 LEADER
Unterstützt die ländliche Entwicklung über Initiativen lokaler Aktionsgruppen. Die neue Initiative wird auf alle Gebiete der Gemeinschaft anwendbar sein, und wird sich in drei Teile gliedern:
Förderung gebietsbezogener, integrierter Entwicklungsstrategien
Gegenstand der Initiative werden kleine ländliche Gebiete sein, in denen die Kreativität und der Zusammenhalt lokaler Akteure, deren Bestreben die Erschließung des Potentials ihres Gebietes ist, gefördert werden soll.
Förderung der Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten und zwar entweder ein und desselben Landes (intraterritoriale Zusammenarbeit) oder mehrerer Länder (transnationale Zusammenarbeit).
Die Kooperation darf sich nicht auf einen bloßen Erfahrungsaustausch beschränken, sondern muss die Durchführung einer gemeinsamen Aktion beinhalten.
Vernetzung der Akteure
Dies soll den Austausch bzw. die Übertragung von Erfahrungswerten sowie die nachbarschaftliche und transnationale Zusammenarbeit fördern und die einzelnen Mitglieder über Wandlungsprozesse im ländlichen Raum bzw. entsprechende Antworten darauf informieren. Außerdem soll eine europäische Beobachtungsstelle eingerichtet werden, der die Betreuung des Netzes obliegt.
3.5.4 EQUAL
Fördert die transnationale Zusammenarbeit für neue Praktiken zur Bekämpfung jeglicher Art der Diskriminierung und ungleicher Chancenverteilung im Hinblich auf den Arbeitsmarkt. EQUAL ist darauf ausgerichtet, neue Konzepte auf den Weg zu bringen, die die Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie und der nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionspläne zu unterstützen und zu erleichtern.
Im Rahmen der neuen Initiative sind Unterstützungen für Maßnahmen im Rahmen von drei großen Förderbereichen vorgesehen:
Förderbereich A:
zielt auf Projekte mit aktiver Beteiligung mehrerer Partner ab, die im Rahmen transnationaler Zusammenarbeit neue Konzepte, Methoden und Verfahren erproben.
Förderbereich B:
umfasst die nationale Vernetzung, Verbreitung erfolgreicher Praxismodelle. Eine Strategie soll im Rahmen einer Durchführungsphase entwickelt werden und in Zusammenarbeit mit allen Partner durchgesetzt werden.
Förderbereich C:
liegt im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Kommission, die Maßnahmen in diesem Förderbereich werden zu 100 % aus den Gemeinschaftsmitteln gefördert.
Die einzelnen Gemeinschaftsinitiativen sollen im neuen Programmplanungszeitraum jeweils nur noch von einem Strukturfonds finanziert werden: das bedeutet INTERREG und URBAN aus dem EFRE, LEADER aus d dm EAGFL (Abteilung Ausrichtung) und EQUAL aus dem ESF.
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