Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie besteht aus 20 von den Mitgliedstaaten in gegenseitigem Einvernehmen und mit Zustimmung des Parlaments ernannten Mitgliedern und einem nach dem gleichen Verfahren ernannten Präsidenten. Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge wacht über die korrekte Anwendung der Vertragsbestimmungen und der Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane. Sie macht ebenso Vorschläge zur Politik und legt sie dem Ministerrat vor. Außerdem vertritt die Europäische Kommission die EU in Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern oder internationalen Organisationen. Die Kommission verwaltet die Gelder und Programme der EU und vergibt Hilfsleistungen an andere Länder. Von den Weisungen der Regierung unabhängig, unterliegen die Kommissionsmitglieder der Kontrolle des Europäischen Parlaments. Die Mitglieder der Kommission müssen ihr Amt daher im alleinigen Interesse der Europäischen Union und in völliger Unabhängigkeit von den nationalen Regierungen ausüben. Diese Unabhängigkeit ermöglicht es der Kommission, als ehrlicher Makler aufzutreten und in Konflikten zwischen Mitgliedstaaten zu vermitteln.
Die 20 Kommissare werden von den nationalen Regierungen auf fünf Jahre ernannt und sind von diesen unabhängig. Der Präsident der Kommission ist Jacques Santer.
Jeder Kommissar hat ein spezifisches Aufgabenfeld. So ist z.B. der österreichische Kommissar Franz Fischler für den Bereich
Landwirtschaft verantwortlich. Derzeit kommen je zwei Kommissare aus den fünf großen Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien, die anderen EU-Länder stellen je einen Kommissar.
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