Die Stille Gesellschaft ist im HGB durch die §§ 178 - 188 geregelt.
Die Stille Gesellschaft wird nicht in das Firmenbuch eingetragen
Sie scheint auch nicht nach außen hin auf.
Es gibt 2 Arten:
Typische (echte) stille Gesellschaft: Der stille Gesellschafter hat keine Haftung, sondern eine Gewinn- und VerlUSt...beteiligung bis zur Höhe der stillen Einlage. Außerdem besitzt er keine Geschäftsbefugnis
Atypische (unechte) stille Gesellschaft: Hat eine dem Kommanditisten ähnliche Rechtsstellung. Er besitzt eine Geschäftsbefugnis.
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