Der WSA setzt sich aus 222 Mitgliedern zusammen, die die Interessensgruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertreten. In vielen Fällen muss er wie der Ausschuss der Regionen angehört werden, ehe etwas beschlossen wird, doch er kann auch von selber Stellungnahmen abgeben.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ermöglicht eine aktive Beteiligung von Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften an der Entwicklung der EU.
Quellen: www.europa.eu.int
www.bundesregierung.de
www.derriere.de
www.europarl.de
www.eu-wissen.de
Das Europäische Parlament
Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern.
Legislative (Gesetzgebung)
Haushaltsbehörde: Das EP übt die Haushaltskontrolle durch.
Kontrolle der Exekutive: Demokratische Kontrolle der Kommission.
Insgesamt sitzen 626 Abgeordnete im EP, 21 davon aus Österreich.
Der Rat der EU
Der Ministerrat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU, er vertritt die einzelnen Mitgliedstaaten durch Fachminister. Je nach den Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Telekommunikation,.
Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union (zusammen mit dem Parlament).
Er teilt die Haushaltsbefugnis mit dem Parlament.
Er schließt im Namen der EU internationale Verträge.
Die Europäische Kommission
Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden.
Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament beschlossen werden.
Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des europäischen Rechts.
Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie internationale Übereinkommen aus.
Der Europäische Gerichtshof
Das Rechtsprechungsorgan ist Verfassungs-, Verwaltungs-, Straf-, Arbeits-, Sozial- und Zivilgericht zugleich, d. h. er sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts.
Die Europäische Zentralbank (Präsident: Willem F. Duisenberg)
Ihr Hauptziel ist die Erhaltung der Stabilität des Euro, sie hat das einzige Recht, die Ausgabe von Banknoten zu bewilligen. Sie legt die europäische Geldpolitik fest und führt diese aus.
Der Europäische Rat → nicht zu verwechseln mit dem Rat der EU!
Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs, sowie der Präsident der Europäischen Kommission an. Bei sogenannten Gipfeltreffen werden Visionen und Ziele besprochen, die dann an die Legislative weitergeleitet werden.
Der Europäische Rechnungshof
Er überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der EU und ist daher absolut unabhängig gegenüber den anderen Institutionen.
Die Europäische Investitionsbank
Sie finanziert Investitionsvorhaben, um zu einer ausgewogenen
Entwicklung der EU beizutragen.
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