. Es gibt zwei verschiedene Arten von Fusionen. Bei der Fusion durch Aufnahme bleibt eines der sich vereinigenden Unternehmen bestehen. Die anderen Unternehmen übertragen ihr Vermögen auf dieses eine fortführende Unternehmen (Bei der Firmenübernahmen wird eine Gesellschaft oder Unternehmen gegen ihren Willen gekauft!). Bei der Fusion durch Neubildung übertragen die fusionierenden Unternehmen ihre Vermögen auf das neu gegründete Unternehmen. . Bei der Verschmelzung gibt es zwei Wege der Rechtsnachfolge. Bei der Einzelrechtsnachfolge tritt das übertragende Unternehmen in Liquidation.
Dabei werden sowohl die Schulden als auch die Vermögensgegenstände nach bestimmten Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzeln an das übernehmende Unternehmen übertragen. Bei der Gesamtrechtsnachfolge werden die Schulden und Vermögenswerte komplett an das übernehmende Unternehmen übertragen. . Die gesetzlichen Grundlagen für Fusionen sind abhängig von der Art des Zusammenschlusses, von der Rechtsform der übernehmenden Gesellschaft und von der Rechtsform des übertragenden Unternehmens. Die gesetzlichen Regelungen finden wir sowohl im Aktiengesetz, aber auch im Kapitalerhöhungs- und Genossenschaftsgesetz.
|