Die Senate selbst stehen unter dem Vorsitz des Präsidenten bzw. des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, den beiden höchsten Repräsentanten der Rechtsprechung in der Bundesrepublik und in etwa auf einer Ebene mit Bundestagspräsident und Bundesratspräsident anzusiedeln. Ihre Vertreter sind die jeweils dienst ältesten Senatsmitglieder Zur Zeit ist Jutta Limbach Präsidentin des Verfassungsgerichtes und
Vorsitzende des Zweiten Senates. Den Vorsitz des Ersten Senates und das Amt des stellvertretenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes hat momentan Prof. Dr. Papier inne. Um eine Vereinheitlichung des Rechtes zu gewährleisten, gibt es das Plenum, des Bundesverfassungsgerichtes, also quasi die \"Vollversammlung\" des Bundesverfassungsgerichtes, das entscheidet, wenn ein Senat \"in einer Rechtsfrage von der in einer Entscheidung des anderen Senates enthaltenen Rechtsauffassung abweichen\" will (§16 BVerfGG).
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