Der Bundespräsident wird in geheimer, gleicher, allgemeiner, freier und persönlicher Wahl unmittelbar vom Bundesvolk - das sind alle wahlberechtigten Staatsbürger - für eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewählt.
Stimmberechtigt ist jeder zum Nationalrat Wahlberechtigte. Das Wahlrecht kann nur von Personen ausgeübt werden, die in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind. Für die Wahl besteht Wahlpflicht in den Bundesländern, in denen dies durch Landesgesetz angeordnet wird. Das ist in Tirol und Vorarlberg der Fall.
Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wahlberechtigt ist und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat. Tatsächlich war der jüngste Wahlwerber, die Kandidatin Dr. Heide Schmidt, 1992 44 Jahre alt.
Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben, sowie Personen, die bereits zweimal aufeinanderfolgend zum Bundespräsidenten gewählt wurden, für die nächstfolgende Funktionsperiode. Dadurch soll ein Dauerpräsident und Wahlmonarch vermieden werden. Eine solche Regelung findet sich bei vielen Staatspräsidenten.
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