Was sind Rechtsgeschäfte?
Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen, die ein Rechtsverhältnis begründen (z. B. Kauf) oder aufheben (z. B. Kündigung).
Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch bloßes Handeln (z. B. Kopfnicken) abgegeben werden.
Welche Rechtsgeschäfte werden unterschieden?
Die Rechtsgeschäfte werden unterteilt in
1. einseitige Rechtsgeschäfte (nur eine Willenserklärung ist erforderlich),
. nicht empfangsbedürftig, d. h. die Willenserklärung wird bereits mit ihrer Abgabe rechtswirksam (z. B. Testament);
. empfangsbedürftig, d. h. der Betroffene muß darüber in Kenntnis gesetzt werden (z. B. Kündigung, Mahnung).
2. mehrseitige Rechtsgeschäfte bzw. Verträge (mindestens zwei Willenserklärungen sind erforderlich),
. schuldrechtlich (Kauf, Miete),
. sachenrechtlich (Eigentumsübertragung),
. familienrechtlich (Ehe),
. erbrechtlich (Erbvertrag).
Unterscheiden Sie einseitig und zweiseitig verpfichtete Rechtsgeschäfte!
Beim einseitig verpflichteten Vertrag werden nur einem Vertragspartner Pflichten auferlegt, z. B. Bürgschaft, Schenkung (unentgeltliche Übereignung einer Sache)
Beim mehrseitigen verpflichteten Vertrag haben beide Vertragspartner Pflichten, z. B. Kauf, Miete.
Unterscheiden Sie Nichtigkeit und Anfechtbarkeit!
Abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nicht immer gültig; sie können sein
. nichtig, d.h., sie sind von vornherein ungültig;
. anfechtbar, d. h., sie haben so lange Gültigkeit, bis sie angefochten werden. Mit der Anfechtung werden die Rechtsgeschäfte nichtig.
Welche Rechtsgeschäfte sind nichtig?
Nichtig (von vornherein ungültig) sind:
. Geschäfte von geschäftunfähigen Personen;
. Geschäfte von beschränkt unfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters;
. Willenserklärungen, die im Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden;
. Willenserklärungen, die nur zum Schein abgegeben werden (Scheingeschäfte);
. Willenserklärungen, die offensichtlich nicht erst gemeint sind (Scherzgeschäfte);
. Geschäfte, die gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z. B. Gesetze gegen das Strafgesetz);
. Geschäfte, die gegen gesetzliche Formvorschriften verstoßen (z. B. nicht notariell beurkundeter Grundstückskauf);
. Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen (z. B. Wucher).
Welche Geschäfte sind anfechtbar?
Anfechtbar (gültig bis zur Anfechtung) sind:
1. Irrtum (unbewußtes Abweichen von Wille und Erklärung),
. Irrtum in der Erklärung (z. B. Versprechen, Verschreiben),
. Irrtum in der Übermittlung (z. B. Fehler durch Post oder Boten),
2. arglistige Täuschung (z. B. Fehler einer Ware wird bewußt verschwiegen);
3. widerrechtliche Drohung (z. B. wird die Unterschrift mit Gewalt erzwungen) oder Nötigung.
Was ist ein Vertrag?
Der Vertrag ist der Abschluß eines Rechtsgeschäftes. Er kommt zustande, indem sich der Wille von zwei oder mehreren Personen zu einem Willen, dem Vertragswillen vereinigt.
Was besagt der Grundsatz der Vertragsfreiheit?
Vertragsfreiheit bedeutet, daß die Vertragspartner ihre Verträge grundsätzlich nach ihrem Willen gestalten können.
Die Vertragsfreiheit beinhaltet:
. Abschlußfreiheit, d. h., jeder kann frei entscheiden, ob, wann und mit wem er einen Vertrag abschließt;
. Inhaltsfreiheit, d. h., der Vertragsinhalt kann frei vereinbart werden.
Dieser Grundsatz erfährt jedoch erhebliche Einschränkungen durch Gesetze, wie z. B. BGB, Mieterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz und Arbeitsschutzgesetze
Welche Bedeutung hat das AGB-Gesetz?
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) schütz den wirtschaftlich Schwächeren (insbesondere den Verbraucher) vor Übervorteilung durch bestimmte Vorschriften in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäufer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
. sind vorformulierte und vereinheitlichte Vertragbedinungen,
. werden von einer Vertragspartei (Verkäufer) dem Vertragspartner (Käufer) bei Vertragsabschluß einseitig auferlegt,
. gelten für einen Wirtschaftszweig (z. B. Kraftfahrzeughandel),
. werden i. d. R. von den einzelnen Wirtschaftsverbänden entwickelt.
Grundsätzlich sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen (Generalklausel).
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