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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gr-mündigkeit (vgl. geschäftsfähigkeit bgb):


1. Finanz
2. Reform

Ansicht 1: Geschäftsfähigkeit nach BGB entsprechend u. Spezialvorschriften (Bsp.: Religionsmündigkeit mit 14J.)
Ansicht 2: Einsichtsfähigkeit bzw. Reife des GR-Inhabers.
 geringe Bedeutung, da erst bei gerichtl. Geltendmachen das Alter eine Rolle spielt  BVerfG Verlangt Prozeßfähigkeit die sich nach BGB Geschäftsfähigkeit u. Spezialvorschriften s.o. richtet.

 
 

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