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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Versicherung

Reform

Einflußfaktoren


1. Finanz
2. Reform

Die wichtigsten Einflußfaktoren sind:br />

1. Standort
2. Gesellschaft oder Einzelunternehmen?

3. Unternehmensbezeichnung
4. Betriebsübernahme

5. Gewerbliche Sozialversicherung
6. Unternehmer als Nebenberuf

7. Steuern
8. Betriebliches Rechnungswesen

9. Mitarbeiter
10. Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung

11. Außenhandel
12. Betriebliche Versicherungen

13. EDV-Unterstützung


2.1 Standort

. Grundstückskosten

. Verkehrslage
. Kanal, Strom, Gas, Wasser, ...

. Verfügbarkeit von Arbeitskräften
. Nähe zu Rohstoffen

. Entfernung zu Lieferanten und Kunden

. ...


Neben diesen allgemeinen Faktoren sind noch branchenspezifische Faktoren zu beachten:


. Lebensmittelhändler in Wohngegenden
. Papierwarenhändler in Schulnähe

. ...
2.2 Gesellschaft oder Einzelunternehmen? (siehe Referat Kneisz)

Vor der Unternehmensgründung muß man entscheiden, welche Rechtsform das Unternehmen aufweisen soll. Die dabei zu hinterfragenden Aspekte sind:

. Bin ich alleine, oder habe ich Partner
. Kenne ich meinen Partner und warum will ich mit ihm zusammenarbeiten (weil er Kapital mitbringt, ...)?

. Führung und Vertretung nach Außen
. Mitsprache- und Kontrollrechte

. Haftungsbegrenzung
. Kapitalbeteiligung

. Steuerliche Belastungen
. Kosten der verschiedenen Rechtsformen



2.3 Unternehmensbezeichnung

Der Firmenname ist von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. So ist zum Beispiel bei der GesmbH der Zusatz \"GesmbH\" oder \"GmbH\" zwingend vorgeschrieben. Man kann aber eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung, die Etablissementbezeichnung, führen, um das Unternehmen besser zu vermarkten. Diese darf logischerweise nicht täuschend sein oder zu Verwechslungen führen.


2.4 Betriebsübernahme

Möglichkeiten der Betriebsübernahme:

. Schenkung

. Übernahme gegen festen Kaufpreis
. Unternehmensübertragung gegen Rentenzahlung

- Kaufpreisrenten
- Versorgungsrenten

. Verpachtung


2.5 Gewerbliche Sozialversicherung

Pflichtversichert sind:

. Einzelunternehmer
. Vollhafter in Personen- und Erwerbsgesellschaften
. GesmbH - Geschäftsführer
Unter die gewerblichen Sozialversicherungen fallen die:

. Krankenversicherung

. Pensionsversicherung
. Unfallversicherung


Die Beitragshöhe der Kranken- und Pensionsversicherung errechnet sich aus der Beitragsgrundlage (=Gewinn) und dem vorgegebenen Prozentsätzen. Die Unfallversicherung wird als Pauschalbetrag von ATS 983,- bezahlt.


2.6 Unternehmer als Nebenberuf

Grundsätzlich kann jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, als Nebenberuf Unternehmer sein. Natürlich entsteht mit der Gewerbeanmeldung auch die gewerbliche Versicherungspflicht (siehe 2.5). Weiters muß der Arbeitgeber davon unterrichtet werden. Die Einkommenssteuer wird hierbei von der Summe der beiden Einkommen berechnet.



2.7 Steuern


Abgabe Höhe Fälligkeit Abzuführen an:
Umsatzsteuer 10% oder 20% 15. des übernächsten Monats und Sondervorauszahlung am 15.12 Betriebsstätten - Finanzamt
Einkommenssteuer 10-50% vom Einkommen 15.2., 15.5, ... Wohnsitz - Finanzamt
Körperschaftssteuer 34% vom Gewinn Dito Betriebsstätten - Finanzamt
Lohnsteuer 10 - 50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge 15. des Folgemonats Betriebsstätten - Finanzamt
Kommunalsteuer 3% der Bruttolohnsumme Dito Gemeinde
DB, DZ 4,5% + 0,45 bis 0,53% der Bruttolohnsumme Dito Finanzamt
Abzugssteuer für Werkverträge 20% Dito Finanzamt



2.8 Betriebliches Rechnungswesen

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine ordentliche Buchhaltung zu führen, Belege 7 Jahre aufzubewahren und Aufzeichnungen zu führen.
Grundsätzlich kann man auf drei verschiedene Varianten Buch führen:

. Einnahmen - Ausgaben - Rechnung

Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet, die Differenz von Einnahmen und Ausgaben stellen den Gewinn dar.
. Pauschalierung

E - A - Rechnung mit Durchschnittssätzen.

Einnahmen

- Wareneinkauf
- Personalaufwand

- 12% Betriebsausgaben
-----------------------------

= Gewinn


. Doppelte Buchführung

Kontoführung mit Erstellung von Bilanz, GuV - Rechnung, Kassabuch und Inventur.


Freiwillig kann auch eine Kostenrechnung geführt werden. Sie dient hauptsächlich zur Ermittlung der Selbstkosten.


2.9 Mitarbeiter

Hierbei geht es darum:

. Wie finde ich neue Mitarbeiter? (Kontakte, Stellenbeschreibungen)
. Wie motiviere ich meine Mitarbeiter? (Sanktionen, Verantwortungsübertragung, ...)
. Dienstvertrag - Kollektivvertrag
. Lehrlingsausbildung (Ausbilderprüfung)
. Sozialversicherung der Mitarbeiter (wer zahlt wofür wieviel?)


2.10 Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung


. Gewährleistung

Der Auftragnehmer muß seine Leistung in der vereinbarten Weise und Zeit und am vereinbarten Ort in der vereinbarten Qualität erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so führt dies zur Rechtsfolge der Gewährleistung. Trägt der Auftragnehmer Verschulden, kann der Auftraggeber sogar Schadensersatzansprüche stellen. Voraussetzung für die Gewährleistung sind

- das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäftes und
- das Vorhandensein eines Mängels.


Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche 3 Jahre.

Mängelrüge:
Bei einem Handelskauf (beide Vertragspartner Unternehmer) kann der Käufer das Gewährleistungsrecht nur unter den verschärften Bedingungen des Handelsrechtes in Anspruch nehmen.



. Garantie

Zusätzlich zur Gewährleistung kann eine auf vertraglicher Basis beruhende Garantie vereinbart werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Beseitigung eines möglicherweise auftretenden Fehlers.


Beispiel:
Der Auftragnehmer garantiert ein fehlerfreies Arbeiten der Heizung über einen Zeitraum von 5 Jahren (Gewährleistung nur 3 Jahre!).



. Produkthaftung

Für Personen- und Sachschäden haftet der Unternehmer. Auch wenn er den Fehler des Produktes nicht verschuldet hat. Für Produktschäden haften der Hersteller, der Importeur und der Unternehmer.
Ersatzansprüche können dann geltend gemacht werden, wenn der Betroffene den Fehler nachweisen kann und dieser Fehler den eingetretenen Schaden verursacht hat.



2.11 Außenhandel

Wenn man sich entschließt Außenhandel zu treiben, muß man sich laufend zusätzliche Informationen über ausländische Märkte und Informationen über Zölle und Steuern verschaffen. Außenhandel ist zwar sehr riskant aber außerordentlich chancenreich.


2.12 Betriebliche Versicherungen

Im Allgemeinen gibt es 3 Arten von betrieblichen Versicherungen:

. Sachversicherungen

Sie sollen vor Substanzverlust schützen.
Dazu zählen insbesondere: Feuer-, Diebstahl-, Sturmschaden-, Leitungswasserschaden-, Maschinenbruch-, Elektrogeräte- und Computerversicherungen.


. Vermögensschadenversicherung

Dienen zur Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B. durch Maschinenstillstand) oder zur Abdeckung zusätzlicher Kosten (z.B. Anwaltskosten).



. Personenversicherung

Darunter fallen z.B. Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Sie können zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgeschlossen werden.


2.13 EDV-Unterstützung

In heutigen Unternehmen ist eine EDV-Unterstützung nicht mehr wegzudenken. Bestimmte Vorgänge können automatisiert werden:

. Finanzbuchhaltung

. Lohnabrechnung
. Fakturierung

. Auftragsbearbeitung

. ...


Bevor man ein EDV-System anschafft, sollte man jedoch sorgfältig planen, welche Voraussetzungen das System haben soll (Netzwerk - kein Netzwerk, ...).

Benutzt ein Unternehmen ein EDV-System muß auf allen Geschäftspapieren die Datenverarbeitungsregisternummer angegeben sein.
Diese Nummer muß beim Datenverarbeitungsregister beantragt werden.

 
 

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