Abkürzung KG
Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Unterschied zur OHG: nur ein Teil der Gesellschafter (mindestens einer) haftet mit seinem gesamten Vermögen gegenüber den Gesellschaftsgläubigern
Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter, ist zur Führung des Unternehmens berechtigt und verpflichtet
Die anderen Gesellschafter sind in ihrer Haftung auf eine bestimmte Vermögenseinlage (Kommanditkapital) beschränkt (Kommanditist, Kommanditär)
Ihre Leitungsbefugnisse sind auf die Einsicht der Bücher beschränkt, können sich jederzeit über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informieren und die Arbeit der Komplementäre kontrollieren
Wenn nicht anders vereinbart erhalten die Gesellschafter aus dem Gewinn 4% ihrer Kapitalanlage als Kapitalverzinsung, der restliche Gewinn wird an die Komplementäre verteilt
Komplementäre haften wie die Gesellschafter einer OHG: unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch
Kommanditisten haften nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit ihrem Privatvermögen
Relativ einfache Beschaffung von Eigenkapital, durch Aufnahme neuer Kommanditisten = erhöhte Bereitschaft von Banken für Aufnahme von Krediten da mehr Sicherheit
BESONDERHEIT: Kommanditgesellschaft auf Aktien
Abkürzung: KgaA
Seltene Form der Kapitalgesellschaft , im Aufbau aber ähnlich wie KG
Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien angelegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften, die Rechte und Pflichten der Komplementäre entsprechen denen einer Kommanditgesellschaft
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