Die Sozialversicherung erfasst nahezu die gesamte österreichische Bevölkerung:
Gliederung der Sozialversicherung
Ein bestimmtes Ereignis im Leben des Versicherten, gegen dessen wirtschaftliche Belastung die Sozialversicherung Schutz bietet, heißt Versicherungfall. Die Sozialversicherung ist in verschiedene Zweige aufgeteilt.
Krankenversicherung: für den Versicherungsfall der Krankheit einschließlich der dadurch bewirkten Arbeitsunfähigkeit sowie für den Fall der Mutterschaft
Unfallversicherung: für den Versicherungsfall des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit
Pensionsversicherung: für den Versicherungsfall des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Todes
Arbeitslosenversicherung: für die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit
Organisation der Sozialversicherung
Die Stellen, die sich mit der Durchführung der Sozialversicherung befassen, heißen Ver-sicherungsträger. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die mit einer gewissen Autonomie (Selbstverwaltung der Versicherten und ihrer Dienstgeber) ausgestattet sind.
Die Zuständigkeit der Versicherungsträger richtet sich in der Krankenversicherung teilweise nach territorialen Gesichtspunkten im Übrigen (besonders Unfall- und Pensionsversicherung) nach berufsständischen Gesichtspunkten.
Rechtsquellen
Die wichtigsten Sozialversicherungsgesetze sind:
das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), für die Sozialversicherung der unselbständig Erwerbstätigen
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG), für die Sozialversicherung der selbständigen Gewerbetreibenden und sonstiger selbständig Erwerbstätiger
das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), für die Sozialversicherung der Bauern und ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen
Sondergesetze:
das Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
das Beamten-Kranken- und Unfallsversicherungsgesetz (B-KUVG)
das Notarversicherungsgesetz 1972
Die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung zwischen den einzelnen Staaten macht Sozialversicherungsabkommen mit verschiedenen Staaten nötig. Derzeit gibt es solche Abkommen mit 28 Staaten (Grossteil der europäischen Staaten sowie USA, Kanada, Australien, Chile usw.).
Eine wichtige Auswirkung der Sozialversicherungsabkommen (soweit sie die Krankenversicherung einschließt, zB. nicht die Schweiz) ist die medizinische Betreuung beim Auslandsurlaub mittels Urlaubskrankenschein.
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