* Bundeseinigungsamt: Zuständig für KollV. Beim BMS eingerichtet. Mitglieder werden v Interessensvertretungen entsandt. Aufgaben:
- Verleihung der KollV-Fähigkeit
- Schlichtungsstelle für KollV
- Erlass v Substitutionsformen des KollV
* Schlichtungsstelle: Entscheidet über erzwingbare BV. Beim BMS jeweils bei Streit vorübergehend eingerichtet auf Antrag beim Präsidenten des Landesgerichtes. Dabei machen Streitparteien Vorschläge über Mitglieder der Stelle; kommt es zu keiner Einigung, wählt Präsident aus Listen die Mitglieder aus.
* Arbeitsgerichte:
- 1. Instanz: Landesgericht als ASG. Nur in Wien gibt es eigenes Arbeits- und Sozialgericht. Entscheidung in Dreiersenaten aus einem Berufs- und zwei Laienrichtern (entsendet v gesetzlichen Interessenvertretungen).
- 2. Instanz: Oberlandesgericht. 3 Berufs, 2 Laienrichter.
- 3. Instanz: OGH. 3 Berufs, 2 Laienrichter.
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