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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gesnbr (gesellschaft nach bürgerlichen recht)


1. Finanz
2. Reform

Art: Unvollkommene Gesellschaft

Firma:
Keine Firma, nicht im Firmenbuch eingetragen

Haftung:
Die Gesellschafter haften unbeschränkt u. solidarisch


Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung erfolgt durch den Gerenten (oder je nach vertraglicher
Regelung auch durch andere oder alle Partner)


Gründung:
weil keine Vollkaufmannseigenschaft erworben werden kann

als Arbeitsgemeinschaft
als Vorgesellschaften

 
 

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