Jede betriebliche Leistungserstellung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch abgesetzt werden kann. Absetzen bedeutet jedoch, daß eine andere Wirtschaftseinheit einen Beschaffungsakt durchführt. In diesem Fall kommt ein "Kaufvertrag" zustande.
Ein Kaufvertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischen dem Anbietendem (dem "Verkäufer") und dem Nachfragendem (dem "Käufer"), Sachgüter gegen Geld zu tauschen.
Die folgende Darstellung zeigt die Handlungsmöglichkeiten von Käufer und Verkäufer. Immer dann, wenn aus einer Handlung des Käufers und aus einer Handlung des Verläufers eine übereinstimmende Willenserklärung hervorgeht, gilt der Kaufvertrag als abgeschlossen.
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