Was versteht man unter der Rechtsordnung eines Staates?
Die Rechtsordnung eines Staates umfaßt alle in dem Staat geltenden Rechtsnormen, z. B. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte, Entscheidungen der obersten Gerichte. Sie schafft die notwendige Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben in der menschlichen Gesellschaft.
Unterscheiden Sie Gesetz, Verordnung, Satzung und Gewohnheitsrecht!
Gesetze sind Rechtsvorschriften, die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch ein Parlament erlassen werden (sie dürfen den Regelungen des Grundgesetzes nicht entgegenstehen).
Verordnung (Rechtsverordnung) ist eine von Regierungs- oder Verwaltungsorganen erlassene Vorschrift (Voraussetzung ist eine durch Gesetz geregelte Ermächtigung), d. h. sie kommt im Gegensatz zum Gesetz nicht durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren zustande.
Satzung (Statut) ist
. im öffentlichen Recht eine Zusammenfassung der von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Autonomie erlassenen Rechtsvorschriften (z. B. Satzung einer Universität),
. im privaten Recht der Gesellschaftsvertrag in Vereinen und Kapitalgesellschaften.
Gewohnheitsrecht umfaßt alle ungeschriebenen Regeln, die sich nach langer praktischer Übung als "Recht" herausgestellt haben.
Was ist öffentliches Recht?
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zum Staat und den Körperschaften des öffentlichen Rechts (Über-/Untergeordnetenverhältnis) und die Beziehungen dieser Institutionen zueinander.
Beispiele sind:
. Verfassungsrecht (Grundgesetz),
. Verwaltungsrecht (Verwaltungsgesetze),
. Strafrecht (Strafgesetzbuch),
. Steuerrecht (Steuergesetze),
. Straf- und Zivilprozeßordnung,
. Teile des Arbeitsrechts (z. B. Arbeitsgerichtgesetz, Arbeitsförderungsgesetz).
Was ist privates Recht?
Das private Recht regelt die rechtlichen Beziehungen der einzelnen Bürger zueinander nach dem Prinzip der Gleichordnung.
Beispiele sind:
. Bürgerliches Recht (Bürgerliches Gesetzbuch),
. Handelsrecht (Handelsgesetzbuch),
. Gesellschaftsrecht (z. B. Aktiengesetz),
. Wechsel- und Scheckrecht,
. Teile des Arbeitsrechts (z. B. Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitordnung).
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