Diese sind:
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., die Vollversammlung,
., die Ausschüsse,
., der Präsident.
zu :
Die Vollversammlung besteht aus 29 Börseräten und hat unter anderem folgende Aufgaben:
*) Erlassung des Statutes und der sonstigen Verordnungen
*) Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten
*) Wahl der Ausschußmitglieder
*) Bestellung und Enthebung von Börsesensalen
*) Genehmigung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses
*) Erlassung der Gebührenordnung
*) Bestimmung der Handelsregeln
zu :
Es bestehen folgende Ausschüsse:
*) Der Wahlausschuß zur Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerliste
und zur Feststellung der Gültigkeit oder der Ungültigkeit von Wahlen.
*) Der Kartenausschuß für die Zulassung und den Ausschluß von
Börsemitgliedern sowie für die Festsetzung von Kautionen der
Börsemitglieder.
*) Der Exekutivausschuß für die Zulassung von Verkehrsgegenständen zum
Börsenhandel und den Widerruf der Zulassung.
*) Der Optionsausschuß für die Zulassung von Optionen und
Finanzterminkontrakten zum Börsenhandel und den Widerruf der Zulassung.
zu :
Der Präsident sowie vier Vizepräsidenten werden aus dem Kreis der Börseräte auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Präsident leitet die Geschäfte der Börsekammer, vollzieht ihre Beschlüsse, vertritt die Börse nach außen und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Vollversammlung oder den Ausschüssen vorbehalten sind. Der Präsident kann dem Generalsekretär bestimmte Angelegenheiten zur selbständigen Behandlung übertragen.
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