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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Organe der börsekammer


1. Finanz
2. Reform

Diese sind:
/ ., die Vollversammlung,

., die Ausschüsse,
., der Präsident.

zu :
Die Vollversammlung besteht aus 29 Börseräten und hat unter anderem folgende Aufgaben:

*) Erlassung des Statutes und der sonstigen Verordnungen
*) Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten

*) Wahl der Ausschußmitglieder
*) Bestellung und Enthebung von Börsesensalen
*) Genehmigung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses
*) Erlassung der Gebührenordnung

*) Bestimmung der Handelsregeln


zu :
Es bestehen folgende Ausschüsse:

*) Der Wahlausschuß zur Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerliste

und zur Feststellung der Gültigkeit oder der Ungültigkeit von Wahlen.
*) Der Kartenausschuß für die Zulassung und den Ausschluß von

Börsemitgliedern sowie für die Festsetzung von Kautionen der

Börsemitglieder.
*) Der Exekutivausschuß für die Zulassung von Verkehrsgegenständen zum

Börsenhandel und den Widerruf der Zulassung.
*) Der Optionsausschuß für die Zulassung von Optionen und

Finanzterminkontrakten zum Börsenhandel und den Widerruf der Zulassung.

zu :
Der Präsident sowie vier Vizepräsidenten werden aus dem Kreis der Börseräte auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Präsident leitet die Geschäfte der Börsekammer, vollzieht ihre Beschlüsse, vertritt die Börse nach außen und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Vollversammlung oder den Ausschüssen vorbehalten sind. Der Präsident kann dem Generalsekretär bestimmte Angelegenheiten zur selbständigen Behandlung übertragen.

 
 

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