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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Kapitalgesellschaft


1. Finanz
2. Reform

Aktiengesellschaft AG Die Ag ist eine juristische Person. Die Aktionäre einer AG können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Für Gründung sind mindestens 2 natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung, spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft ist möglich
. Grundkapital:

- mindestens 1 Million Schilling
- durch Aktien mit Nennwert

. Hauptversammlung:
- einmal jährlich alle Aktionäre

- Aufgaben:
. Wahl des Aufsichtsrates
. Beschlussfassung über Gewinnverteilung
. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

. Beschluss über Satzungsänderungen
- Stimmrecht ist 1 Stimme pro Aktie

- gestaffelte Minderheitenrechte
. Aufsichtsrat:

- auch Arbeitnehmervertreter
- Überwachung der Geschäftsführung
- Bestellung und Abberufung des Vorstands
- Prüfung des Jahresabschlusses

. Vorstand
- Geschäftsführung meist mit detailliertem Vertrag

- Aufstellen des Jahresabschlusses
- Gewinnverwendungsvorschlag

- Informationspflicht zum Aufsichtsrat
- Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist
- unverzügliche Beantragung des Konkurs- und Ausgleichsverfahrens
. Aktie
- Inhaberaktie (Stammaktie): Inhaber nicht namentlich genannt
- Namensaktie (Stammaktie): auf Namen genannt

- Vorzugsaktie:
. z.B.: bevorzugte Gewinnausschüttung

. meist ohne Stimmrecht
- verbunden mit Aktie ist der Gewinnanteilsschein auch Coupon
- mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt
Vorteile:
. Durch viele Aktionäre können große Eigenkapitalsummen durch viele, relativ kleien Beträge aufgebracht werden
. Die Haftung ist für den einzelnen Aktionär begrenzt

. Die Aktie ist jederzeit übertragbar

Nachteile:

. nur für große Gesellschaften geeignet
. Schwerfälligkeit der Organisation

Ges.m.b.H.
Die Ges.m.b.H ist eine Gesellschaft mit min. 2 Gesellschaftern die mit ihren Stammeinlagen beteiligt sind. Die Ges.m.b.H ist eine juristische Person. Die Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die Haftung ist durch die Einlage begrenzt. Es gibt einen Geschäftsführer.


. Gesellschaftsversammlung

- Prüfung des Rechnungsabschlusses
- Verteilung des Gewinns

- Bestellung des Geschäftsführers
Vorteile:

. Beschränkung der Haftung
. Finanzierung
. geringerer Aufwand gegenüber Aktiengesellschaft
. einfache Gründung

. leichte Überschaubarkeit
. für kleinere Unternehmen mit schmälerer Kapitalbasis

Nachteile:
. Kreditwürdig beschränkt

 
 

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