Urheberrechte geben deren Inhabern das Recht, die Nutzung ihrer Werke zu autorisieren oder zu verbieten . Prinzipiell schützen diese Rechte alle Arten von Werken, also Musikstücke, Theaterstücke, literarische (darunter fallen auch Computerprogramme), choreografische, grafische, audiovisuelle und architektonische Werke, sowie seit jüngster Zeit auch Datenbanken, vor unerlaubtem Zugriff und Vervielfältigung. Die Art und Weise, in welcher bestehende Urheberrechte den Erfordernissen des Internet entsprechend angepaßt werden , kann die kommerzielle Entwicklung des Internet entscheidend beeinflussen. Dabei sind zwei Tendenzen denkbar, die entweder die Interessen von Autoren, Rechtsinhabern (hierzu zählen Interpreten, Film und Musikproduzenten, Sendeanstalten und Verleger) und Verwertungsgesellschaften oder die der Nutzer und Anbieter der technischen Infrastrukturen stärker berücksichtigen.
Die erste Obergruppe ist an wirksamen Schutzvorrichtungen gegen die durch Digitalisie¬rung ohne Qualitätsverluste möglichen und prinzipiell unbegrenzten Kopiermöglichkeiten sowie an angemessenen Entschädigungen für das Erschaffen von Werken interessiert. Vertreter dieser Interessen argumentieren, daß das Nichtvorhandensein von Schutzvorrich¬tungen und fehlende Möglichkeiten zur Eintreibung von Tantiemen Autoren und Verleger dazu bewegen könnten, ihre Werke nicht im Internet zu präsentieren . Die Folge wäre ein quantitativ und qualitativ geringes inhaltliches Angebot im Internet.
Die Nutzer und Dienstbetreiber dagegen drängen auf den möglichst freien Fluß von Infor¬mationen und die Nutzung der Möglichkeit zur Kombination verschiedener Werkformen, was sie als eine wichtige Voraussetzung zur weiteren Entwicklung der Informationsgesell¬schaft und der Wissenschaft ansehen . Das in bestehenden Urheberrechten implizierte Modell eines einzigen unabhängig und originär schaffenden Autoren sei im Internet über¬holt . Durch vernetzte Arbeitsweisen - z.B. bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Internetstandards, an denen teilweise hunderte Menschen aus verschiedenen Ländern beteiligt sind - werde es immer schwieriger und letztlich unmöglich, den kreativen Anteil des einzelnen an einem Gesamtwerk herauszufinden und zu evaluieren.
Unabhängig davon, welchen Interessen angepaßte Urheberrechte entgegenkommen werden, wird davon ausgegangen, daß Werke im Internet von sogenannten Content Providern erst dann auf hohem quantitativen wie qualitativen Niveau angeboten werden, wenn die entspre¬chenden rechtlichen Grundlagen in einfacher, verläßlicher und international angeglichener Form existieren . Eine Anpassung der bestehenden Regelungen ist unabdingbar, da bestehende Urheberrechte in den Applikationen des Internet auf neuartige Eigenschaften treffen, die zahlreiche Fragen aufwerfen.
|