Sie sind ausnahmslos durch besondere Gesetzte geschaffen, haben Pflichtmitgliedschaft und einen durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. zur Finanzierung ihrer Bedürfnisse haben sie Umlagen ein. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Auf Arbeitnehmerseite sind die wichtigsten Kammern:
. Die Kammern für Arbeiter und Angestellte: Für jedes Bundesland ist eine eigene Arbeiterkammer. Den Arbeiterkammern gehört die überwiegende Zahl aller Arbeitnehmer an (ausgenommen die Landarbeiter und die öffentlich Bediensteten). Ihre Aufgabe ist die Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer.
. Die Landarbeiterkammern als Interessenvertretungen der Land- und Forstarbeiter haben ähnliche Aufgaben wie die Arbeiterkammern.
Gesetzliche Interessenvertretungen auf Arbeitgeberseite sind:
. Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft in den einzelnen Bundesländern (für die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Arbeitgeber).
. Die Kammern der freien Berufe (Arzte, Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftstreuhänder und dgl.).
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