Während die politische Macht des Europäischen Rates durch den Vertrag über die Europäische Union gestärkt wurde, bekamen andere Organe nur beratende Funktionen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß ist das wichtigste dieser Organe. Seine 222 Mitglieder werden für vier Jahre ernannt und vertreten Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und andere Interessensgruppen. Der Ausschuß besitzt streng beratende Funktion, doch muß er bei vielen Gesetzesthemen vom Ministerrat und von der Europäischen Kommission befragt werden.
Eine weitere wichtige Gruppe ist der Ausschuß der Regionen, der erst aufgrund des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) eingerichtet wurde, um die EU den Bürgern näher zu bringen und regionalen und lokalen Regierungsbehörden Mitsprache einzuräumen. Dieser Ausschuß besitzt ebenfalls 222 Mitglieder, die nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes zugeteilt werden. Er besitzt keine gesetzgebende Gewalt, muß aber in allen im Unionsvertrag vorgesehenen Fällen (z.B. Strukturfondspolitik, Wirtschafts- und Sozialthemen, Förderungsmaßnahmen im Gesundheitswesen und im Kulturbereich) befragt werden.
Mitglieder: 222, und zwar:
Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich je 24;
Spanien 21;
Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden je 12;
Dänemark, Finnland, Irland je 9;
Luxemburg 6
Amtszeit: vier Jahre
Arbeitsort: Brüssel, fünf Plenarsitzungen jährlich
Adresse des Ausschusses der Regionen: Rue Belliard 79, B-1040 Brüssel
Telefon: (32/2) 282 22 11
Fax: (32/2) 282 23 25
|