Grundrechte, unantastbare, unverletzliche und unveräußerliche Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, die in der Regel in den Verfassungen der Staaten als Elementarrechte festgehalten sind. Bestimmte Grundrechte wie z. B. die Menschenwürde, die Gleichheit und die Freiheit (Menschenrechte) sind aus naturrechtlicher Sicht überstaatlich und aus diesem Grund auch von allen Staaten anzuerkennen. Grundrechte sind besonders Freiheitsrechte Politische Rechte und Rechte auf soziale Leistungen des Staates (z.B. auf Arbeit, Bildung, Wohnung und soziale Fürsorge). Die "Rechten" verletzen Grundrechte einzelner Menschen, Gruppen, wie z.B. Ausländer, Juden und andere Minderheiten. Die Würde der Menschen und die Politischen Recht z.B. der Juden werden verletzt, wenn z.B. Synagogen(1) und Friedhöfe der Juden geschändet werden. Ein weiteres Grundrecht (Wohnung) wird verletzt, wenn Ausländerwohnheime zerstört und angebrannt werden. Eine weitere Verletzung der Grundrechte stellen z.B. gewalttätige Übergriffe auf Ausländer oder andere Randgruppierungen dar, da die Opfer dabei oft verletzt und manchmal sogar getötet werden.
1. Synagoge (griechisch: Versammlung; hebräisch Bet ha-knesset), jüdisches Gemeinde-, Gebets- und Versammlungshaus, das auch zum Studium der Thora dient. Die Juden in Mittel- und Osteuropa bezeichneten die Synagoge als shul (jiddisch: Schule), und die reformierten Juden (siehe Reformjudentum) nennen sie auch Tempel.
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