Der Rat der Europäischen Union ist das zentrale Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er tagt in Brüssel (gelegentlich auch in Luxemburg). Der "Ministerrat" vertritt die einzelnen Mitgliedstaaten in Form von Fachministern. Je nach Fachsitzung nimmt der für sein Ressort zuständige Minister eines EU-Staates teil (Umweltminister → "Umweltrat", Außenminister → "Allgemeiner Rat", usw.). Je nach Dringlichkeit variieren die Treffen von einmal monatlich bis viermal im Jahr.
Der Vorsitz des Rates wechselt halbjährlich mit dem EU-Vorsitz (derzeit Spanien) unter den Mitgliedstaaten ab.
Folgende Kompetenzen hat der Rat der EU:
Der Rat ist gesetzgebende Gewalt der EU (zusammen mit dem Parlament).
Er fungiert als Haushaltsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Parlament.
Er trifft Entscheidungen in der Außen- und Innenpolitik.
Er schließt internationale Abkommen im Namen der EU ab.
Der Ministerrat wird vom WSA und vom Ausschuss der Regionen beraten (Er "hört" die Institutionen an).
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