Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.R.L) ist das Gegenstück zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Während die S.A. noch weitestgehend identische Vorschriften im Vergleich mit der AG enthielt, lassen sich bei dem Vergleich zwischen S.R.L und GmbH doch einige Unterschiede feststellen; der augenscheinlichste Unterschied ist sicherlich die Klassifizierung als Personengesellschaft im argentinischen System. Da aber auch bei der S.R.L. die Haftungssumme der Gesellschafter beschränkt ist, könnte man wohl auf deutsche Verhältnisse übertragen, von einer Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung sprechen. Es finden sich sogar Stimmen, die die S.R.L. weder als Personen- noch als Kapitalgesellschaft, sondern als eine gesonderte Form ansehen; sociedad por cuotas - Anteilsgesellschaft.
Die Klassifizierung als Personengesellschaft auch im steuerlichen Sinne hat die S.R.L. sehr populär für kleine Familienbetriebe gemacht, die die S.R.L. als Vehikel benutzten, da die Gewinne nicht zunächst bei der Gesellschaft besteuert wurden; sondern erst direkt bei dem Gesellschafter bei seiner persönlichen Steuererklärung. Allerdings sind die gesetzlichen Vorschriften, die an eine beschränkte Haftung knüpfen sehr strikt, so dass ein Schutz der Gläubiger gewährleistet bleibt.
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