Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Altersteilzeit

Auswirkungen in der gesetzlichen pflegeversicherung


1. Finanz
2. Reform

Als versicherungspflichtiges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 20 Abs. 1 SGB XI sowie der freiwillig Versicherte gemäß § 20 Abs. 3 SGB XI als auch der Familienversicherte gemäß § 25 Abs. 1 SGB XI pflichtversichert.

Demnach ist der Scheinselbständige, dessen Scheinstatus noch besteht pflegeversichert, wenn er freiwillig krankenversichert oder familienversichert ist. Das gleiche gilt, wenn er dem in § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB V aufgeführten Personenkreis (Landwirte, Künstler, Publizisten) angehört. Falls er privat krankenversichert ist, wird er verpflichtet einen Versicherungsvertrag abzuschließen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit gemäß § 23 SGB XI. Ist eine Person nicht krankenversichert, so steht sie auch nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Hat eine Person nur dem äußeren Anschein nach eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung inne und ist sie mindestens zehn Jahre nicht in der sozialen Pflegeversicherung oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig gewesen, so ist sie gemäß § 20 Abs. 4 SGB XI nicht pflegeversichert. Auf Antrag in der sozialen Pflegeversicherung kann sich der Scheinselbständige, der vorher als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer ausscheidet, gemäß §§ 20, 21 SGB XI weiterversichern, wenn er- angelehnt an die freiwillige Krankenversicherung- in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate versichert war. Gemäß § 26 SGB XI gilt das gleiche, wenn die Familienversicherung erlischt oder die Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 SGB XI vorliegen.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Genossenschaften-
indicator Rechtliche Grundlagen
indicator Gustav Heinemann
indicator UNOMIG
indicator DIE GRIECHISCHE PHILOSOPHIE VOR DEN PERSERKRIEGEN:
indicator Der Markenschutz
indicator Nicht staatlicher Protektionismus
indicator Satanismus
indicator Was sind die Folgen von Mobbing???
indicator Organe des völkerrechtlichen Verkehrs


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution