Die Wiener Börse ist die einzige Wertpapierbörse und zugleich die einzige allgemeine Warenbörse Österreichs. Außer ihr gibt es in Österreich nur spezielle Börsen für landwirtschaftliche Produkte und zwar in Wien, Graz und Linz-Wels. Gemäß Artikel 10 Absatz 1 Zeile 5 Bundesverfassungsgesetz ist das Börsewesen Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Das Börsewesen ist in Österreich durch das Börsegesetz 1989 (BGBI. Nr. 555/89) in der Fassung der Börsegesetznovelle 1993 (BGBI. Nr. 529/93) geregelt. Vorher galt das Börsegesetz aus dem Jahre 1875.
Das Börsegesetz regelt unter anderem:
*) Die Leitung und Verwaltung einer Börse durch die Börsekammer
*) Die Organe der Börsekammer
*) Die Börsestatuten
*) Die Zulassung von Börsemitgliedern und Börsebesuchern
*) Die Handelsaufsicht und die Handelsregeln
*) Die Aufgaben und Pflichten der Börsesensale
*) Die Börsenaufsicht
*) Die Zulassung zum Amtlichen Handel zum Geregelten Freiverkehr und zum
Sonstigen Wertpapierhandel
Das Börsegesetz enthält auch Sonderbestimmungen für die Wiener Börse, die die Zusammensetzung der Börsekammer die Wahl der Börseräte und die Börsenaufsicht betreffen.
Auf Grund des Börsegesetzes erläßt die Vollversammlung der Börsekammer ein Statut sowie eine Geschäftsordnung.
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