Im Allgemeinen teilt man Marken in />
. Wortmarken
. Bildmarken
. Wort- und Bildmarken (kombinierte Marken) ein.
Darüber hinaus gibt es noch Buchstabenmarken, Ziffernmarken, kombinierte Marken von Buchstaben- und Ziffernmarken, dreidimensionale Marken, Klangmarken, Vorratsmarken- und Defensivmarken, Verbandsmarken und Individualmarken.
Die Betriebswirtschaft spricht auch noch von
. Fabriksmarken (z.B. AEG, Philips)
. Handelsmarken (z.B. Quelle, Spar).
Dabei kommt es darauf an, wer die Marke schützen lässt (Erzeuger oder Händler).
. Wortmarken
Wortmarken müssen aus einer Buchstabenkombination bestehen, die ein Wort ergeben. (z.B. Persil, Uhu der Alleskleber)
. Bildmarken
Bildmarken bestehen ausschließlich aus geometrischen Darstellungen (z.B. Mercedesstern, Meindl-Mohr)
. Wort-Bildmarken
Wort-Bildmarken bestehen aus Wörtern- und Bildmarken (z.B. Shell, Wella)
. Buchstabenmarken
Buchstabenmarken bestehen aus einzelnen Buchstaben, die kein Wort ergeben. Solch Zeichen werden nur ins Markenregister eingetragen, wenn der Nachweis einer entsprechenden Verkehrsgeltung erbracht wurde. (z.B. AEG)
. Ziffernmarken
In Ziffernmarken kommen aneinandergereihte Ziffern vor. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Buchstabenmarken (z.B. 4711)
. Kombinierte Marken von Buchstaben- und Ziffernmarken
Diese kombinierte Marken bestehen wie der Name schon sagt aus Buchstaben- und Ziffernmarken. (z.B. 1012privat, max.0676)
. Dreidimensionale Marken
Bei dreidimensionalen Marken handelt es sich um körperliche Darstellungen (Michelin-Männchen)
. Klangmarken
Klangmarken, werden in Notenform oder als Sonogramm dargestellt. (Erkennungsmelodie oder ein sogenannter Jingle)
. Vorrats- und Defensivmarken
Vorratsmarken sind angemeldete Marken, die vom Inhaber zur Zeit nicht benutzt werden. Sie sind für einen späteren Gebrauch des Inhabers "reserviert".
Die Defensivmarken sind eine Schutzmaßnahme gegenüber einem Dritten, damit dieser von der Registrierung gleicher oder ähnlicher Marken abgehalten wird.
In beiden Fällen muss man beachten, dass nicht benutzte Marken nach fünf Jahren ab der Registrierung von jeder Person gelöscht werden können, außer der Inhaber rechtfertigt die Nichtbenutzung.
. Verbandsmarken
Verbandsmarken können mit Rechtspersönlichkeit, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts erworben werden. Verbände stellen die Marken ihren Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Die Verbandsmarke dient den Mitgliedern zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen. Der Kunde soll damit von der einheitlichen Qualität überzeugt werden. (z.B. Verband österreichischer Fotohändler, Österreichischer Drogistenverband, Fleurop)
. Individualmarken
Für Individualmarken kann man jede natürliche oder juristische Person als Träger in Betracht ziehen
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