Verantwortung - unerlaubtes Handeln § 823-853 BGB (insbesondere § 823 1,2 BGB) Unerlaubte Handlungen sind immer zu prüfen nach: Tatbestand oder Anspruchsgrundlage ursächliche Handlung Rechtswidrigkeit Verschulden Schadensumfang Unerlaubtes Handeln kann strafrechtliche sowie zivilrechtliche Folgen haben.
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