für ein Gartenhäuschen mit bis zu 40 cbm Rauminhalt
für ein Gewächshaus bis zu 4 Meter Höhe
für eine Überdachung des Hauseinganges, der Terrasse oder des Balkons
Auch wenn man dafür keine Baugenehmigung braucht, muß man die Bauvorschriften wie z.B. die Abstände zum Nachbarn einhalten.