Auf den einzelnen Menschen nimmt das Völkerrecht insbesondere in den Bereichen des Fremdenrechtes und des Menschenrechtsschutzes Bezug.
Natürliche und juristische Personen, die in ihrem Heimatstaat Rechtsfähigkeit genießen, sind auch im Ausland rechtsfähig.
Ausländer haben wie Inländer ein Menschenrecht auf gerichtlichen Schutz und ein faires Verfahren vor Gerichten und Behörden.
Fremde bleiben ihrem Heimatstaat durch das Treueband verpflichtet, haben aber die Gesetze des Aufenthaltsstaates zu beachten.
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