Der Gläubiger setzt das Klageverfahren ein, wenn er denkt, daß das gerichtliche Mahnverfahren keinen Erfolg hat. Bei Klagen bis im Wert von 6000 DM muß die Klage bei dem zuständigem Amtsgericht eingereicht werden, in allen anderen Fällen sind die Landgerichte zuständig.
Nachdem die Klage eingereicht worden ist, setzt das Gericht ein Termin für die Verhandlung fest. Dieser Termin wird mit der Klageschrift dem Schuldner mitgeteilt. Der Schuldner kann daraufhin zu den Anklagepunkten Stellung nehmen.
Am vereinbarten Termin kommt es zur Verhandlung mit anschließendem Urteil.
Ist eine der beiden Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden, so kann Berufung beim übergeordneten Gericht (Amtsgericht / Landgericht und Landgericht / Oberlandesgericht) bzw. Revision beantragt werden. Als Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof zuständig. Dieser verhandelt nur, wenn der Streitwert 60.000 DM übersteigt und die Revision vom Oberlandesgericht zugelassen wird.
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