Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert sich überwiegend aus Beiträgen. Weitere Einnahmen erhält sie aus Mitteln, die im Umlageverfahren von Arbeitgebern bzw. Berufsgenossenschaften aufgebracht werden. Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer ( Angestellte, Arbeiter, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und Heimarbeiter ) als auch Arbeitgeber. Sie teilen sich die Beiträge entsprechend dem jeweils gültigen Beitragssatz ( 1997 6,5 Prozent des Bruttolohns oder -gehalts ). Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsbemessungs-grenze begrenzt. 1997 lag sie in den alten Bundesländern bei 8.200 DM und in den neuen Bundesländern bei 7.100 DM pro Monat.
Arbeitsförderung
In der Bundesrepublik sollen möglichst viele Frauen und Männer beschäftigt sein. Das ist das Ziel des Arbeitsförderungsgesetzes, mit dessen Hilfe ein größtmöglicher Beschäftigungsstand erreicht bzw. gesichert werden soll. Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit ihren Arbeitsämtern setzt das Arbeitsförderungsgesetz in die Praxis um.
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