Grundcharakteristik: Die AG ist jurP und jene Gesellschaftsform, bei der die Kapitalsammelfunktion im Vordergrund steht. Im Regelfall sind viele Gesellschafter vorhanden; es besteht nur eine geringe Bindung des einzelnen Gesellschafters an die Gesellschaft. Die Anteile sind leicht übertragbar und können an der Börse gehandelt werden. Geschäftsführung und Vertretung liegen in der Hand des Vorstandes, der gegenüber den Gesellschaftern weisungsfrei und idR Drittorgan ist. Geldgeber- und Unternehmerfunktion sind hier am deutlichsten getrennt. Die AG weist den höchsten Organisationsgrad aller Gesellschaften auf, die Bestimmungen sind überwiegend zwingend.
Gesellschafter können wie bei der GmbH nat u jur Personen sowie handelsrechtl PersG sein.
Gesellschaftszweck: Die AG steht für wirtschaftl aber auch ideelle oder genossenscahftl Zwecke zur Verfügung. Ihr Gegenstand ist notwendiger Inhalt der Satzung.
Die AG ist Kaufmann kraft Rechtsform; sie gilt auch dann als Handelsgesellschaft, wenn der Gegenstand nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht.
Die Organverfassung beruht prinzipiell auf dem Grundsatz der Drittorganschaft. Zwingende Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat, der Abschlußprüfer und die Hauptversammlung.
Konstruktion des Gesellschaftskapitals: Nach der \"klassischen\" Verfassung der AG ergeben die Anteile der einzelnen Gesellschafter (Aktien) in der Summe ihrer Nennbeträge das Grundkapital, also jener Betrag, zu dessen Erbringung sich die Gesellschafter verpflichtet haben. Das Mindestkapital der AG beträgt öS 1 Mio (70.000 Euro). Die Firma der AG ist Sachfirma: Abweichungen aus wichtigem Grund sind zulässig (zB Phantasienamen), sofern keine Täuschingsgefahr besteht. Die Firma mu0 zudem die Bezeichnung AG beinhalten. Als Sitz de AG ist der Ort zu bestimmen, wo die Gesellschaft einen Betrieb hat oder wo sich die Geschäftsleitung bzw Verwaltung befindet. Ausländlische Gesellschften können im Inland eine Niederlassung betreiben, diese Gesellschaft ist FB-eintagungsverpflichtet. Man untescheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Aktiengesellschaften.
Währungsumstellung: Für AGs, die am 1.1.1999 bereits eingetragen sind, gelten die bisherigen Bestimmungen weiter; mit Ablauf des Übergangszeitraumes sind die auf öS lautenden Nennbeträge \"automatisch\" in Euro zu verstehen.
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