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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Bonitätsprüfung


1. Finanz
2. Reform

Die Bonitätsprüfung eines Unternehmens steht den Banken bis zu einer Kreditsumme von DM 100.000,-- frei, ab diesem Betrag sind sie nach dem Kreditwesengesetz dazu verpflichtet. Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit können Jahresabschlüsse und unternehmensinternes und -externes Zahlenmaterial zur betriebswirtschaftlichen Darstellung der Lage und der Aussichten des Unternehmens, sowie der Art der Kontoführung herangezogen werden. Außerdem werden Handelsregister- und Grundbuchauszüge sowie Gesellschaftsverträge dazu verwendet.
Geklärt werden müssen Fragen nach den Produkten und deren Absatzmöglichkeiten auf den Märkten, der zukünftigen Unternehmensentwicklung, der Unternehmensführung und der aktuellen Situation des Unternehmens.
Die Bilanz- und G+V-Analyse klärt hierbei die aktuelle, momentane Situation des Unternehmens. (2;3)

Grundsätzlich gilt:
ÆKreditwürdig ist, wer in wirtschaftlicher Hinsicht die Gewähr bietet, bzw. die Erwartung rechtfertigt, daß er zur vertragsmäßigen Erfüllung imstande sein wird\" (4).

 
 

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