. Die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden
. Die Möglichkeit des Inhaltes (es darf nichts Unmögliches angeführt werden)
. Erlaubtheit des Inhaltes (der Inhalt darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen)
Wucher
Sittenwidrige Geschäfte
. Willenseinigung (Vorhandensein eines freiwilligen Antrags und einer freiwilligen Annahme, ausgeschlossen Irrtum und List)
. Einhalten allfälliger Formvorschriften