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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

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Reform

Finanz

Die steuer


1. Finanz
2. Reform

2.1 Tabelle: Steuersätze in der EU/>
Mehrwertsteuersätze Einkommensteuersätz Körperschafts-steuersätze
normal ermäßigt Eingang Höchst
Belgien 21,0 % 12,0 % 25,00 % 55,00 % 40 %
Dänemark 25,0 % - 10,00 % 40,00 % 34 %
Deutschland 16,0 % 7,0 % 25,90 % 53,00 % 48 % b) 32 % c)
Finnland 22,0 % 17,0 % 6,00 % 38,00 % 28 %
Frankreich 20,6 % 5,5 % 10,52 % 54,00 % 37 %
Griechenland 18,0 % 8,0 % 5,00 % 45,00 % 40 %
Großbritannien 17,5 % 8,0 % 20,00 % 40,00 % 33 %
Irland 21,0 % 12,5 % 27,00 % 48,00 % 36 %
Italien 19,0 % 16,0 % 22,00 % 51,00 % 37 %
Luxemburg 15,0 % 6,0 % 10,00 % 50,00 % 32 %
Niederlande 17,5 % 6,0 % 37,30 % a) 60,00 % 36 %

Österreich 20,0 % 10,0 % 10,00 % 50,00 % 34 %
Portugal 17,0 % 5,0 % 15,00 % 40,00 % 36 %
Schweden 25,0 % 12,0 % 31,00 % 56,00 % 28 %
Spanien 16,0 % 7,0 % 20,00 % 56,00 % 35 %


a) plus Sozialversicherung
b) zurück behaltenes Einkommen

c) ausgeschüttetes Einkommen


2.2 Die Problematik

Fußball wird weltweit nach denselben Regeln gespielt. Die Regeln zur Steuereinhebung in den EU-Staaten könnten hingegen nicht unterschiedlicher sein. Diese ungleichen Bedingungen locken multinationale Konzerne, aber auch reiche Privatpersonen in die Steueroasen Europas. Unter dem Stichwort \"Steuerharmonisierung\" will die EU diesem durchaus legalen Mißbrauch den Kampf ansagen.

Drei Beispiele zeigen, wie wichtig diese allmähliche Steuerharmonisierung ist:
Als die Niederlande vor wenigen Jahren wichtige Unternehmersteuern senkten, wechselten viele Betriebe vom benachbarten Deutschland ins wenige Kilometer entfernte Steuerparadies Niederlande. Mit ihnen Tausende Arbeitsplätze.

Die Grüne Insel Irland galt noch vor wenigen Jahren als Armenhaus Europas. Die Arbeitslosigkeit war auf Rekordhöhe, die Einkommen im Rekordtief.
Mittlerweile sind die Einkommen leicht angestiegen. Betriebe haben auf der Grünen Insel kräftig investiert, denn ihre Produktionsstätten stehen in einem jungen Steuerparadies.

Viele Firmen haben beim Wechsel von ihrem EU-Heimatland in das andere EU-Land Irland ganz nebenbei noch kräftig am EU-Fördertopf genascht. Bei Irland handelt es sich also nicht um ein Wirtschaftswunder, sondern um ein klassisches Beispiel des Steuerwettlaufes nach unten. Mit Steuergeschenken an die Unternehmer hat die irische Regierung diese Betriebe angelockt. Auf Kosten von Arbeitsplätzen in anderen EU-Ländern.
Wer heute viel Geld und \"gute\" Steuerberater hat, legt sein Kapital steuerschonend an. In Luxemburg etwa brauchen Ausländer die Zinsen von ihrem Kapital nicht versteuern. Und die zu Großbritannien gehörende Insel Man ist nach einem Sondervertrag mit der EU überhaupt vom EU-Recht ausgenommen.

Der Steuerausfall verschärft in vielen EU-Ländern die Budgetsituation, erzwingt zusätzliche Sparmaßnahmen sowie eine weitere steuerliche Belastung des Faktors Arbeit und führt direkt zu mehr Arbeitslosigkeit.

Nach einer Schätzung der EU-Kommission geht ein Drittel der EU-Arbeitslosigkeit auf die steuerliche Belastung der Arbeit zurück.

Weiters ist im Cardiff 2 Bericht der Europäischen Kommission zu lesen, daß unterschiedliche Regelungen der nationalen Steuersysteme ein Hindernis für das Entsehen tieferer Kapitalmärkte und eines größeren Risikokapitalangebots für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Forschung und Entwicklung (FuE) sei.

2.3 Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?

Die Mehrheit der Finanzminister wünscht eine Einigung in der europäischen Steuerpolitik bis Ende des Jahres. Geplant ist die weitergehende Steuerharmonisierung in der Europäischen Union. Der Vorschlag Finnlands, Maßnahmen bei der Quellensteuer, der Energiesteuer und den Unternehmenssteuern anzustreben, fand in Brüssel breite Zustimmung.
Weitere Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden beziehen sich auf einen geringeren Mehrwertsteuersatz bei beschäftigungsintensiven Dienstleistungen. Ein umfassender Katalog mit den betroffenen Berufen sollte bis Oktober 1999 aufgestellt worden sein.

2.4 Welche neuen Steuern gibt es/wird es geben?


2.4.1 Eine europäische Zinsbesteuerung

Wenige Tage vor dem EU-Gipfel in Helsinki (10.-12.Dezember) war eine Lösung zur Vereinheitlichung der Zinsbesteuerung nicht in Sicht. Großbritanniens Finanzminister Gordon Brown verweigerte sich standhaft der Forderung nach einer Mindestbesteuerung von Kapitalerträgen - daran hat sich bis jetzt nichts geändert.
Während die übrigen 14 EU-Staaten sich auf eine gemeinsame Linie verständigt haben, lehnen die Briten eine solche Regelung kategorisch ab. Sie fordern, die sog. Eurobonds (internationale Anleihen) mit einem Wert von mehr als 40.000 Euro von der Besteuerung auszunehmen. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Befürchtung, den Finanzplatz London durch die erwartete Abwanderung des Bondmarkts nachhaltig zu schädigen.
Bisher konnte noch keine Einigung erzielt werden und das britische Vetorecht wird das Projekt zu Fall bringen falls man sich nicht doch noch zu einer Lösung durchringen kann - und genau das versucht der portugiesische Finanzminister am Donnerstag, den 13. Jänner 2000. Joaquim Pina Moura besucht Gordon Brown und auf der Homepage der Portugiesischen EU-Präsidentschaft erfährt man, daß mit einer Einigung in dieser Belange bis zum Ende der portugiesischen EU-Präsidentschaft gerechnet wird.






2.4.2 Die Ökosteuer

In der Europäischen Union wird es nach Ansicht des vormaligen EU-Ratsvorsitzenden, Viktor Klima, früher oder später eine ökologische Steuerreform geben. Dabei müsse als Ziel das Verursacher-Prinzip gelten: \"Wer die Umwelt schont, wird steuerlich entlastet, wer die Umwelt nicht schont, wird steuerlich belastet\", sagte der österreichische Regierungschef in einem Interview der Zeitung \"Bild am Sonntag\". Der Umstand, warum Treibstoff für Autos und Lastwagen besteuert werde, Flugbenzin aber nicht, ist nach Worten Klimas vor allem darin begründet, daß dies \"nationalstaatlich nicht sinnvoll möglich ist.\" Mit Blick auf die bestehenden Unterschiede bei den Steuersätzen der EU-Mitgliedsländer plädierte Klima für eine Harmonisierung. Dies müsse unter anderem bei der Kapitalertragssteuer geschehen. \"Es darf nicht sein, daß ein Land auf das Erheben dieser Steuer verzichtet, um Kapital aus anderen EU-Staaten anzulocken.\"

In einem Bericht der Europäischen Union über den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern ist unter dem Titel \"Steuer- und Finanzmaßnahmen\" folgendes zu lesen:
Der mit dem Einsatz erneuerbarer Energieträger verbundene ökologische Nutzen rechtfertigt günstige Finanzierungsbedingungen. Das in einigen Mitgliedstaaten bereits praktizierte System der \"grünen Zuschläge\", das an die privaten und institutionellen Verbraucher appelliert, aus Solidarität mit der Umwelt freiwillig höhere Tarife zu zahlen, ist nicht in allen Fällen hinreichend bzw. angemessen. Die Kommission wird - sofern nicht bereits geschehen - bis Ende 1998 die erforderlichen zusätzlichen Vorschläge für neue Rechtsvorschriften bzw. Änderungen geltender Richtlinien vorlegen, etwa in bezug auf Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Energie aus erneuerbaren Energieträgern [...].

2.5 Die Steuerreform in Österreich

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ist folgendes zu lesen:
Gutes Zeugnis für Österreichs Steuerpolitik
Der OECD-Bericht stellt dem österreichischen Steuersystem im großen und ganzen ein sehr gutes Zeugnis aus. Die Steuerreformen des letzten Jahrzehnts haben substantielle Änderungen in die erwünschte Richtung gebracht. Trotzdem werden auch in Zukunft weitere Steuerreformschritte notwendig sein.

OECD für Senkung lohnabhängiger Abgaben und einkommensabhängige Transfers
Ähnlich der Bundesregierung sieht die OECD eines der wesentlichsten Probleme in der hohen Besteuerung des Faktors Arbeit. Allerdings beurteilt die OECD konkret diskutierte Lösungsmöglichkeiten, die auf eine stärkere Belastung von Ressourcen hinzielt, insbesondere bezüglich der Beschäftigung sehr skeptisch. Im Sinne einer sehr breiten Sicht sollten - so die OECD - auch die Sozialversicherungsbeiträge und das Transfersystem in eine Abgaben- und Förderungsreform einbezogen werden. Die OECD anerkennt auch die österreichischen Bemühungen um eine Steuerharmonisierung in der EU, die insbesonders auch die Energie- und anderen Ökosteuern umfassen soll.

Mehr Steuerverantwortung bei den Bundesländern
Bezüglich der Verteilung der Steuern auf die Gebietskörperschaften wird kritisch vermerkt, daß in Österreich ein sehr hoher Teil der Steuern auf Bundesebene erhoben und nach fixen Schlüsseln an Bundesländer und Gemeinden weiterverteilt wird, was deren finanzielle Verantwortlichkeit wesentlich schwächt. Im Frühjahr 1997 wurde die Steuerreformkommission beauftragt, daß österreichische Steuersystem einer vorbehaltlosen Prüfung zu unterziehen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Die wenigen, aber wesentlichen Vorgaben an die Experten waren die Entlastung des Faktors Arbeit, die Überprüfung der Kapitalbesteuerung, eine Ökologisierung unseres Steuersystems und nicht zuletzt die \"Konvergenzkompatibilität\" dieser Reform.
Budget und Steuern in der EU



Der Begriff Etat


Die Erstellung des EU-Haushalts:


* Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs


* Erste Lesung im Rat


* Erste Lesung im Parlament


* Zweite Lesung im Rat


* Zweite Lesung des Parlaments

* Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltspläne


Mittelherkunft












Die Nettozahler 1997 (Beiträge an die EU)

Staat Mrd. S % des BIP

GER 157,52 0,62
SWE 16,43 0,62

AUT 12,02 0,48
NED 16,83 0,38

FRA 24,16 0,14
GBR 9,05 0,06

ITA 7,70 0,06
Mittelverwendung 1998 in (Mrd. ECU)

Agrarpolitik 40 Mrd. (47%)
strukturpolitische Maßnahmen 27 Mrd. (32%)
Verkehr, Forschung und Entwicklung 5 Mrd. (6%)
Außenpolitik 5 Mrd. (6%)
Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen 4 Mrd. (5%)
Sonstiges 3 Mrd. (4%)


Entscheidungsträger

Landwirtschaft

Strukturpolitik

. Strukturfonds

. Regionalpolitik



Forschung und Entwicklung (in Mio. ECU)

Informations- und Kommunikationstechnologien 3.668

Industrielle Technologien 2.140

Umwelt 1.157
Biowissenschaften und -technologien 1.709
Energie (nichtnukleare Energie, Sicherheit der Kernspaltung) 2.412

Verkehr 263
Sozioökonomische Schwerpunktforschung 147
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen 575
Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse 352
Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern 792

Gesamt 13.215

Österreich


Förderungen 1995-1999


Die Zielgebiete


Ziel 1 Burgenland
Ziel 2 Obersteiermark, Steyr-Kirchdorf, Wiener Neustadt, Dornbirn
Ziel 3, 4 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 5a Anpassung der österreichischen Landwirtschaft
Ziel 5b große Gebiete Österreichs, die bäuerliche Struktur aufweisen


Die Zahlungen für diese Zielgebiete (in Mio. ATS)


Ziel Betrag

Ziel 1 2.428,80

Ziel 2 1.333,20

Ziel 3 1.042,80

Ziel 4 4.171,20

Ziel 5a 5.121,60

Ziel 5b 5.425,20


Gemeinschaftsinitiativen in Österreich



Die Entwicklung des Budgets

Der Etat 2000

Die GAP


Osterweiterung


Förderungen für Österreich
Die Steuer


Steuersätze in der EU (in %)

Mehrwertsteuer Einkommensteuer Körperschafts-steuer
normal ermäßigt Eingang Höchst
Belgien 21,0 12,0 25,00 55,00 40

Dänemark 25,0 - 10,00 40,00 34
Deutschland 16,0 7,0 25,90 53,00 48 oder 32

Finnland 22,0 17,0 6,00 38,00 28
Frankreich 20,6 5,5 10,52 54,00 37

Griechenland 18,0 8,0 5,00 45,00 40
Großbritannien 17,5 8,0 20,00 40,00 33

Irland 21,0 12,5 27,00 48,00 36
Italien 19,0 16,0 22,00 51,00 37

Luxemburg 15,0 6,0 10,00 50,00 32
Niederlande 17,5 6,0 37,30 60,00 36
Österreich 20,0 10,0 10,00 50,00 34
Portugal 17,0 5,0 15,00 40,00 36

Schweden 25,0 12,0 31,00 56,00 28
Spanien 16,0 7,0 20,00 56,00 35


Die Problematik unterschiedlicher Steuersätze


Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?



Welche neuen Steuern wird es geben?


Steuerreform in Österreich
Budget und Steuern in der EU

Budget
Unter einem Budget versteht man allgemein einen Finanzplan (für ein Jahr), bei dem die zu erwartenden Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenübergestellt werden.


Erstellung eines Finanzplanes:
. Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs durch die Kommission
Der Haushaltsplan grundsätzlich von der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Sie legt den maximalen Anstieg der nicht zwingenden Ausgaben fest. Diesen Rahmen dürfen weder der Rat noch das Parlament überschreiten.


. Erste Lesung im Rat
Der Vorentwurf wird dem Rat übermittelt, der den Haushaltsentwurf erstellt. Dieser wird schließlich im Budgetministerrat mit qualifizierter Mehrheit angenommen.

. Erste Lesung im Parlament
Der Haushaltsentwurf wird dann dem Parlament zugeleitet. Hier beginnt ein Dialog zwischen Parlament und Rat, wobei beide Seiten Änderungen der Ansätze vorschlagen können.


. Zweite Lesung im Rat
Die Änderungen bzw. Vorschläge zu Änderungen müssen dem Rat bis spätestens 19. November zugeleitet werden. Die Änderungsvorschläge für obligatorischen Ausgaben können vom Rat durch qualifizierte Mehrheit abgelehnt werden. Die Abänderungen der nicht zwingenden Ausgaben können abermals vom Rat mit qualifizierter Mehrheit geändert werden. Das Parlament muß aber diese Änderungen nicht berücksichtigen, wenn es den Haushaltsentwurf als Ganzes ablehnen sollte.

. Zweite Lesung des Parlaments
Der Rat entscheidet also in letzter Instanz über die obligatorischen Ausgaben, das Parlament über die nicht zwingenden. Das Parlament legt schlußendlich mit Mehrheit der Stimmen und 3/5 der abgegebenen Stimmen den Haushaltsplan fest. Die endgültige Feststellung des Haushaltsentwurfs obliegt dem Präsidenten des Parlaments.


Funktionsbereiche:
Allokationsfunktion: Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und Diensten
Distributionsfunktion: Umverteilung von Einkommen und Vermögen
Wirtschaftspolitische Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und Wirtschaftsstruktur


Mittelherkunft (Zahlen von 1997)
Da die EU selber keine Steuern erhebt, wird der Haushalt über ein System von "Eigenmitteln" finanziert. Die Eigenmittel umfassen:

. Zölle, die an den EU-Außengrenzen erhoben werden, Agrarabschöpfungen und Zuckerabgaben (18,4% der Gesamteinnahmen)
. einen festen Anteil am MwSt-Aufkommen der Mitgliedsstaaten (45,1% der Gesamteinnahmen)
. einen veränderlichen Anteil am Bruttosozialprodukt der Mitgliedsstaaten (35,6% der Gesamteinnahmen)
. sonstige Einnahmen zB aus Agrarabgaben (0,9% der Gesamteinnahmen)

Nettozahler
Da der Agrarhaushalt immer noch den Großteil des Haushalts verschlingt, werden Agrarländer begünstigt. Deutschland ist als Industrieland der größte Nettozahler (Schätzungen nach trug D 1994 etwa 25 Mrd. ECU mehr bei, als wieder an Deutschland zurückfloß. Als Exportland gehört es aber auch zu den größten Nutznießern des gemeinsamen Marktes. Aber man muß bedenken, daß der Beitritt zur EU wesentlich wirtschaftliche Vorteile bringt.

Nettobeitrag Österreichs an die EU (in Mrd. S)
1995 1996 1997 1998 1999

12,15 4,83 12,02 13,9 16,4








Mittelverwendung 1998 (in Mrd. ECU)
Agrarpolitik 40 Mrd. (47%)
strukturpolitische Maßnahmen 27 Mrd. (32%)
Verkehr, Forschung und Entwicklung 5 Mrd. (6%)
Außenpolitik 5 Mrd. (6%)
Verwaltungsaufwand der EU-Institutionen 4 Mrd. (5%)
Sonstiges 3 Mrd. (4%)


Strukturfonds
Die Mittel der Strukturfonds fließen überwiegend ärmeren Regionen zu: Damit soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU so verstärkt werden, daß die Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes überall in der EU bewältigt werden können. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf sechs vorrangige Ziele, die in der Regionalpolitik abgehalten werden.

Regionalpolitik
Das Ziel der Regionalpolitik ist es, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte innerhalb Europas abzubauen (unterentwickelte Zonen sollen an besser entwickelten Gebiete herangeführt werden).

Der Regionalfonds beteiligt sich an den Zielen 1, 2 und 5b. Der Sozialfonds unterstützt flächendeckend alle Ziele außer 5a. Der Agrarfonds ist für die Ziele 1, 5a und 5b vorgesehen.

Ziel 1: Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand
(einstimmiger Ratsbeschluß zur Deklarierung)

Ziel 2: Umstellung der Regionen, Grenzregionen oder Teilregionen, die von der rückläufigen industriellen

Entwicklung schwer betroffen sind

Rahmenverordnung für die Förderfähigkeit:
. Arbeitslosenquote über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Anteil der industriellen Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt
. Rückgang der Zahl der industriellen Erwerbstätigen
. Verdichtungsräume, in denen die Arbeitslosenquote um mindestens 50% über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und in denen ein erheblicher Rückgang der Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie verzeichnet wurde
. Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, die vor schwerwiegenden Problemen der Sanierung von Industriebereichen stehen

Ziel 3: Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung der Jugendlichen und
der vom Ausschluß aus dem Arbeitsleben bedrohten Personen in das Erwerbsleben

Ziel 4: Erleichterung der Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an
Veränderungen der Produktionssysteme
Sinn ist es, Beschäftigungsprobleme zu vermeiden, indem die Anpassung der Arbeitskräfte im
industriellen Wandlungsprozeß erleichtert wird.

Ziel 5a: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch beschleunigte Anpassung der
Agrarstrukturen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
Aktionen:
. Beihilfen zur Verbesserung der Effizienz landwirtschaftlicher Betriebe
. Beihilfen für Junglandwirte
. Ausgleichszulagen für Berg- und benachteiligte Gebiete
. Beihilfen für die Vermarktung und Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

Ziel 5b: Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Erleichterung der Entwicklung und der
Strukturanpassung der ländlichen Gebiete
Für Ziel 5b gilt nach der Rahmenverordnung das generelle Kriterium des niedrigen wirtschaftlichen
Entwicklungsstandes. Zu diesem Kriterium kommen drei weitere Hauptkriterien hinzu, von denen
zwei vorliegen müssen, damit die Bedingungen für die Förderwürdigkeit erfüllt werden:
. hoher Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten
. niedriges Agrareinkommen
. geringe Bevölkerungsdichte und/oder eine starke Tendenz zur Entvölkerung
Ziel 6: Bekämpfung der Entwicklungsprobleme besonders dünn besiedelter Gebiete (weniger als 8 Einwohner

pro km² (zB: Skandinavien).

Die Gemeinschaftsinitiativen
INTERREG II: Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Regionen an den Außengrenzen
der EU
LEADER II: Entwicklung ländlicher Regionen und die wirkungsvollere Nutzung von deren regionalen
Entwicklungspotentialen
BESCHÄFTIGUNG: Integration von Jugendlichen, Frauen und Behinderten in den Arbeitsmarkt
ADAPT: Anpassung der Arbeitnehmer an den industriellen Strukturwandel - insbesondere hinsichtlich
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Projekten
RECHAR II: Unterstützung des Strukturwandels in Regionen mit Kohlebergbau
RESIDER: Unterstützung des Strukturwandels in Regionen mit Eisen- und Stahlindustrie und Förderung
von kleineren und mittleren Unternehmen und Infrastrukturmaßnahmen
RETEX: Unterstützung des Strukturwandelsinn Regionen mit Textilindustrie
KMU: Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen (Wettbewerbsfähigkeit, Marktposition)
URBAN: Förderung der Bereiche Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Gesundheit, Sicherheit,
Infrastruktur und Umwelt in großstädtischen Problemgebieten

Forschung und Entwicklung
Die europäische Forschungspolitik hat die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der europäische Industrie sowie die Verbesserung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.
Die Gemeinschaft greift insbesondere Themen von europaweiter Bedeutung auf (zB Informations-, Kommunikationstechnologien, Biowissenschaften, Umwelt, nicht-nukleare Energien etc.) und fördert Großprojekte, deren Finanzierung die Kapazität einzelner Mitgliedstaaten übersteigt.

Forschung & Entwicklung Ausgaben 1998

Bereich Finanzierung (in Mio ECU)
Informations- und Kommunikationstechnologien 3.668

Industrielle Technologien 2.140

Umwelt 1.157
Biowissenschaften und -technologien 1.709
Energie 2.412

Verkehr 263
Sozioökonomische Schwerpunktforschung 147
Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen 575
Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse 352
Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern 792

Gesamt 13.215


Österreich

Die Zielgebiete


Ziel 1 Burgenland
Ziel 2 Obersteiermark, Steyr-Kirchdorf, Wiener Neustadt, Dornbirn
Ziel 3 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 4 allgemeines Sozial- und Arbeitsmarktziel (ganz Österreich)
Ziel 5a Anpassung der österreichischen Landwirtschaft
Ziel 5b große Gebiete Österreichs, die bäuerliche Struktur aufweisen

Die Zahlungen für Zielgebiete 1995-1999

(in Mio ATS)

Ziel Betrag

Ziel 1 2.428,80

Ziel 2 1.333,20

Ziel 3 1.042,80

Ziel 4 4.171,20

Ziel 5a 5.121,60

Ziel 5b 5.425,20

Die Gemeinschaftsinitiativen

Österreich erhält 19.281,24 Mio öS für den Zeitraum 1995 bis 1999. Eine der für Österreich wichtigsten Gemeinschaftsinitiativen ist INTERREG II.



Die Entwicklung
Der Etat 2000
Wie in den vergangenen Jahren wird die Agrarpolitik der größte Ausgabenposten mit rund 40 Milliarden Euro sein, der fast die Hälfte des Budgets in Anspruch nimmt. Für Strukturförderung der benachteiligten Gebiete hat das Parlament eine Reduzierung um 500 Millionen Euro auf 30,45 Milliarden vorgesehen.
Eine geringe Steigerung der Mittel sieht das Parlament dagegen bei den internen Politikbereichen Beschäftigung, Jugend, und Bildung sowie Umwelt vor.

Die GAP
Der Bericht über die Situation der Landwirtschaft in der EU 1994 weist aus, daß die für das Jahr 1994 festgelegte Grenze von 36,5 Mrd. ECU um 1,7 Mrd. ECU unterschritten wurde.
Dieser Umstand deutet auf eine positive Auswirkung der Maßnahmen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik und auf die relative Stabilität der Stützungen hin.
Andererseits ist im Zuge der Diskussion um den Beitritt der Mittel- und Osteuropäischen Länder immer wieder die Diskussion aufgetreten, ob die GAP auch in Zukunft mit ihren Ausgleichs- und Prämienzahlungen finanzierbar sein wird.

Die Osterweiterung
Die mittel- und osteuropäischen Länder würden bei Anwendung der derzeit geltenden Grundsätze zur Gänze unter die Ziel 1-Gebiete fallen und somit einen strukturpolitisch effizienten Einsatz der Fondsmittel bedeutend erschweren (jährlich ca. 264 Mrd. öS an zusätzlichen Zahlungen).


Steuersätze in der EU
Mehrwertsteuersätze Einkommensteuersätze Körperschafts-steuersätze
normal ermäßigt Eingang Höchst
Deutschland 16,0 % 7,0 % 25,90 % 53,00 % 48 % od. 32 %
Luxemburg 15,0 % 6,0 % 10,00 % 50,00 % 32 %

Österreich 20,0 % 10,0 % 10,00 % 50,00 % 34 %
Schweden 25,0 % 12,0 % 31,00 % 56,00 % 28 %

Als die Niederlande vor wenigen Jahren wichtige Unternehmersteuern senkten, wechselten viele Betriebe vom benachbarten Deutschland ins wenige Kilometer entfernte Steuerparadies Niederlande. Mit ihnen Tausende Arbeitsplätze. Solche Fälle sollten durch eine Steueranpassung vermieden werden.

Ein Steuerausfall (wenn ein Land die Steuern senkt) verschärft in anderen EU-Ländern die Budgetsituation, erzwingt zusätzliche Sparmaßnahmen sowie eine weitere steuerliche Belastung des Faktors Arbeit und führt direkt zu mehr Arbeitslosigkeit.

Wo will man einheitliche Steuersätze erreichen?
Geplant ist die weitergehende Steuerharmonisierung in der Europäischen Union. Der Vorschlag Finnlands, Maßnahmen bei der Quellensteuer, der Energiesteuer und den Unternehmenssteuern anzustreben, fand in Brüssel breite Zustimmung.

Welche neuen Steuern gibt es/wird es geben?

Eine europäische Zinsbesteuerung:
Die Briten fordern die sog. Eurobonds (internationale Anleihen) mit einem Wert von mehr als 40.000 Euro von der Besteuerung auszunehmen. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Befürchtung, den Finanzplatz London durch die erwartete Abwanderung des Bondmarkts zu schädigen.

Die Ökosteuer:
In der Europäischen Union wird es nach Ansicht des vormaligen EU-Ratsvorsitzenden, Viktor Klima, früher oder später eine ökologische Steuerreform geben. Dabei müsse als Ziel das Verursacher-Prinzip gelten: \"Wer die Umwelt schont, wird steuerlich entlastet, wer die Umwelt nicht schont, wird steuerlich belastet\".


Die Steuerreform in Österreich
OECD für Senkung lohnabhängiger Abgaben
Sozialversicherungsbeiträge und das Transfersystem in eine Abgaben- und Förderungsreform einbeziehen
mehr Steuerverantwortung bei den Bundesländern
Bezüglich der Verteilung der Steuern auf die Gebietskörperschaften wird kritisch vermerkt, daß in Österreich ein sehr hoher Teil der Steuern auf Bundesebene erhoben und nach fixen Schlüsseln an Bundesländer und Gemeinden weiterverteilt wird, was deren finanzielle Verantwortlichkeit wesentlich schwächt.

 
 

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